Ich gehe die ganze Zeit von folgender Grundlage aus:
Grundlage Vertrag für Berufspraktikanten, es finden Anwendung die AVR Caritas
Der Vertrag wurde auf 1 1/2 Jahre geschlossen (da keine Vollzeit).
Voraussetzungen für den Anspruch des § 629 BGB Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses
Nach gängiger Literatur fallen hierunter auch befristete oder bedingte AVs. ( So etwa BeckOGK/Tillmanns, 1.8.2018, BGB § 629 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen)
Also liegt hier eine Kündigung iSd § 629 BGB vor.
Dann bräuchte es noch ein dauerndes Dienstverhältnis.
Auch dies ist nach der Literatur zu § 629 BGB weit auszulegen und umfasst wohl Arbeitsvertrag, selbstständiges Dienstverhältnis wie auch Ausbildungsverhältnisse.
Meiner Auffassung nach also auch hier + ergo Freistellungsanspruch.
Übersehe ich etwas oder wo ist mein Fehler ?