Siehst du sonst keine Vorteile? Du schreibst ja oft, dass Führungskräfte sich abmahnungswürdig Verhalten, wenn sie Beschäftigten Tätigkeiten auferlegen, die nicht der auszuübenden Tätigkeit entsprechen.
Wenn die auszuübende Tätigkeit nur stichpunktartig im Sinne des NachwG beschrieben ist, kann das doch gerade für die direkten Fachvorgesetzten zu Problemen bei der Auslegung führen.
@Kat: Meinst du die Arbeitsplätze von Tischlern, Gärtner, Straßenbauern und Erziehern sind im kommunalen Bereich in den Ausgangsentgeltgruppen (EG5/EG6/S8a) wirklich so unterschiedlich? Wenn ich mir die verlinkte Beschreibung anschaue, decke ich damit doch vermutlich 90% der Tischler in EG 5 ab.