Wenn Deine Frage darauf abzielt, ob es tarifliche Voraussetzung sei, daß eine Stufenlaufzeitverkürzung erst nach der Hälfte der regulären Stufenlaufzeit erfolgen dürfte, so lautet die Antwort "nein". Tariflich ist es möglich, die Stufenlaufzeit einer oder mehrerer Stufen auf Null zu verkürzen.