Autor Thema: Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde  (Read 5187 times)

IcePingu

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Hallo Liebe Forengemeinschaft,

ich lese regelmäßig und interessiert in dem ein oder anderen Thema hier im Forum und nun stellt sich mir eine eigene Frage, die mir unser Personalreferat leider anders Erklärt als ich es verstehe.

Ich werde zum 01.01.2020 im mD verbeamtet (technischer Verwaltungsdienst) und erhalte A6 / Stufe 2.
Erstmal freue ich mich, dass es überhaupt klappt. Nun aber zu meinem Anliegen:

Die Laufbahnbefähigung habe ich mit meiner Ausbildung und 1,5 Jahren Tätigkeit meines Berufes in der Behörde am 30.06.2016 erworben. Ich habe vorher allerdings (meine Wehrdienstzeit mit eingerechnet) noch 9 Jahre und einen Monat gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten ausgeübt. Mir wird allerdings gesagt, dass die Berücksichtigungsfähigen Zeiten erst AB erhalt der Laufbahnbefähigung zählen.

Dazu finde ich aber nichts im BBesG. Kann mir hier wer weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.

Mayday

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #1 am: 05.12.2019 16:15 »
§ 27 Abs.2 BBesG

IcePingu

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #2 am: 05.12.2019 20:53 »
Nabend Mayday und danke für deine Antwort.

Ist es dann Ermessensspielraum der Behörde, Zeiten nach BBesG § 28 Absatz 1 bis 3 anzuerkennen?

Ich interpretiere BBesG § 28 Absatz 1 so, dass zeitlich unabhänig alle gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeiten anerkannt werden (außer jene Zeiten, die für den Erweb der Laufbahnbefähigung notwendig sind).
Ob vor oder nach der Laufbahnbefähigung lese ich dort nicht raus.

Kannst du oder jemand anders mir sagen, wie das zu interpretieren ist?

Vielen Dank und einen schönen Abend allen :)

Asperatus

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #3 am: 08.12.2019 13:49 »
§ 28 Abs. 1: kein Ermessen ("werden anerkannt")
§ 28 Abs. 2: Ermessen ("kann")
§ 28 Abs. 3: gilt für aktive Soldaten, also in diesem Fall nicht relevant

Bei § 28 Abs. 1 Nr. 1 hat die Behörde jedoch einen Spielraum bei der Feststellung, ob die Tätigkeit gleichwertig ist. Hat die Behörde die Gleichwertigkeit schon festgestellt oder siehst du sie als gleichwertig an? Hast du z. B. eine nichttechnische Tätigkeit ausgeübt, die eher dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen wäre, liegt keine Gleichwertigkeit vor.

Zeiten nach Nr. 2 und 3 müssen auf jeden Fall anerkannt werden.

Dass erst Zeiten ab Erwerb der Laufbahnbefähigung zählen, ist meines Erachtens Unsinn.

IcePingu

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #4 am: 24.01.2020 09:48 »
Hallo nochmal,

kurze Info für alle, die es interessiert - mir wurden alle vorherigen Zeiten anerkannt und ich bin nun in A6 /4 :)

Euch ein schönes Wochenende.

ReKo1808

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #5 am: 27.01.2020 09:03 »
Hallo,

bist du wirklich im technischen Dienst oder hast du dich einfach vertippt?
Im mittleren technischen Dienst gibt es beim Bund nämlich kein A6  :o

Liebe Grüße
ReKo

IcePingu

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #6 am: 27.01.2020 11:39 »
Hallo,

bist du wirklich im technischen Dienst oder hast du dich einfach vertippt?
Im mittleren technischen Dienst gibt es beim Bund nämlich kein A6  :o

Liebe Grüße
ReKo

Hi ReKo1808,

ich bin als Technischer Regierungssekretär im Bund verbeamtet worden mit A6 /4.
Ich habe nur mal gelesen, dass man beim Bund im mittleren technischen Dienst das Eingangsamt A7 erhalten KANN. Also A6 oder A7.

Kannst du mir sagen, ob und wo das steht?

Liebe Grüße zurück

Fuchs

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #7 am: 27.01.2020 16:14 »
Hallo,

bist du wirklich im technischen Dienst oder hast du dich einfach vertippt?
Im mittleren technischen Dienst gibt es beim Bund nämlich kein A6  :o

Liebe Grüße
ReKo

Nach § 23 I Nr. 2 Lit. b) BBesG ist das Eingangsamt im mittleren technischen Dienst A6 oder A7.

Es kommt hier auf die Behörde an. Bei uns z.B. würde der OP auch zum Sekretär ernannt werden.

ReKo1808

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung in Bundesoberbehörde
« Antwort #8 am: 28.01.2020 08:26 »
Hallo,

bist du wirklich im technischen Dienst oder hast du dich einfach vertippt?
Im mittleren technischen Dienst gibt es beim Bund nämlich kein A6  :o

Liebe Grüße
ReKo

Hi ReKo1808,

ich bin als Technischer Regierungssekretär im Bund verbeamtet worden mit A6 /4.
Ich habe nur mal gelesen, dass man beim Bund im mittleren technischen Dienst das Eingangsamt A7 erhalten KANN. Also A6 oder A7.

Kannst du mir sagen, ob und wo das steht?

Liebe Grüße zurück


Also ich habe 2015-2016 die Laufbahnausbildung im mtD bei der Bundeswehrverwaltung absolviert und brauchte als Voraussetzung lediglich eine technische Ausbildung. Nach der Laufbahnausbildung wurde ich nach A7 besoldet. Das ist (jedenfalls in der Bundeswehr) die Regel, da nur der nichttechnische Dienst mit A6 anfängt. Die Bezeichnung "Technischer Regierungssekretär" ist mir völlig fremd und ich kenne es nur von älteren Kollegen, dass diese noch mit A6 eingestellt worden sind, deshalb bin ich etwas verwundert.
In welcher Behörde bist du, wenn ich fragen darf?