Hallo,
der Besitzstand Kinder nach § 11 TV-Ü fällt ja unter bestimmten Voraussetzungen weg, wie z.B.
Eine Unterbrechung von einem Monat (Kindergeldzahlung)
Arbeitgeberwechsel usw.
Fällt der Besitzstand auch bei einer Höhergruppierung z.B. von E10 nach E11 weg? nach meinen bisherigen Kenntnissen nicht.
Gruß und Dank für die Antworten
Flo