Autor Thema: Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel  (Read 19900 times)

512BB

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #15 am: 09.12.2019 01:14 »
Hallo zusammen,

ich möchte gerne mal vin erfahrenen ÖD-Personalern wissen, was bei der Auswahlentscheidung für/gegen einen Kandidaten eigentlich wie viel zählt. Die schriftlichen Dokumente, die man einreicht, sind zweifellos essentiell. Sie bilden ja die Grundlage, auf der dann im Vorstellungsgespräch entschieden wird, wen man nimmt.

Was mich nun konkret interessiert: Inwieweit kann man im VG durch die gegebenen Antworten und das Auftreten allgemein noch Konkurrenten "ausstechen", die auf dem Papier (von den Abschlüssen, Benotungen) die besseren Kandidaten sind?

Ich selbst habe Master, Doktor, diverse Fortbildungen und gute sowie sehr gute Arbeitszeugnisse + viel Arbeitserfahrung. Egal wo ich mich bewerbe, ich werde fast immer zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Jetzt hat es auch zum Glück geklappt mit meiner Wunsch-Stelle, aber viele Jahre lang war das anders.

Ich konnte bisher im VG scheinbar nicht wirklich überzeugen. Hatte in den letzten 4 Jahren an die 30 Vorstellungsgespräche. Nur bei zweien davon gab es eine positive Rückmeldung. Bei dem einen sogar eine herausragend Positive. Sonst aber eben kamen gar keine Rückmeldungen.

Daher aus Interesse: Wie wichtig ist der VG-Eindruck? Ich hatte einmal nach meinem VG eine telefonische Rückmeldung, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich bei einer Frage, wo ich meine größten Erfolge nennen sollte, nicht so recht punkten konnte. Da stelle ich mir einfach die Frage: Im Ernst jetzt? Meine Arbeitszeugnisse listen Erfolge en detail auf. Und die Personalerin findet, dass ich das nicht "groß" genug herausgestellt habe...aber gut, so ist das dann wohl eben.

Wenn einige Personaler mir hier eine Rückmeldung geben könnten, wäre das nett. Ohne arrogant wirken zu wollen, denke ich, dass ich bei diversen Stellen auf dem Papier durchaus der ideale Kandidat wäre (dass ich eingeladen werden, legt meine grundsätzliche Eignung ja auch nahe). Da ich aber so gut wie immer dann doch Absagen erhalte, scheint der Auftritt im VG (den andere scheinbar souveräner hinbekommen) dann doch sehr viel Bedeutsamer als das, was irgendwo steht, was man (angeblich) kann. Liege ich richtig mit dieser Wahrnehmung?

Besonders irritiert bin ich immer, weil ich gerne vor Menschen sprechen, selbstbewusst auftrete und auch kein Bisschen aufgeregt bin bei den Gesprächen. Ich habe schon viele Workshops moderiert und auch eine Moderationsausbildung gemacht. Ich kann fast alle Fragen umfänglich beantworten und gehe immer sehr gut vorbereitet in die VG. Dass es dennoch so oft nicht klappt, kann ich mir einfach nicht erklären.

Gibt es da Punkte-Listen, anhand derer die Bewerber beurteilt werden? Zählt der subjektive Eindruck? Und wenn ja, wie wird der objektiviert?

Danke vorab!

Ach was solls, da mussten schon ganz Andere durch:
Dein Problem ist, dass du als Objekt auftrittst. Als perfektes Objekt. Und glaubst, je perfekter, desto besser für dich. Du denkst in klar abgegrenzten Kategorien, ordnest ihnen Punkte zu, zählst sie zusammen. Alles auf hohem Niveau, klar durchdacht, logisch nachvollziehbar. Einen Wert habe ich, wenn ich das Sammelalbum voll habe. Fehlt auch nur ein Einkleber bin ich unvollständig. Ein Personaler ist aber kein rationaler Einkäufer von Ware für die Produktion. Er ist Seelenfänger. Und die zeigst du ihm nicht. Zeig dich als Mensch, mit Eigenarten, Fehlern, Wünschen, Gefühlen, Hoffnungen, Unsicherheiten, ... Es reicht, dem gegenüber einfach nur spüren zu lassen, dass soetwas in dir existiert, seelenlose Intelligenzbestien machen Angst. Definiere deine Person nicht über dein Wissen, Können, Intelligenz, Abschluss. Diese Dinge sollten nicht deine Persönlichkeit "sein", sondern sie nur schmücken. Wie können Punkte zählen, wenn sie nur das Unwesentliche aufsummieren?



Fragmon

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #16 am: 09.12.2019 09:13 »
Aus meiner Erfahrung gibt es in dem Bereich eher andere Probleme. (es gibt natürlich auch Ausnahmen) Personen, die mehrere Jahre in der Wissenschaft tätig waren, sind unter Umständen für Tätigkeiten außerhalb der Forschung verbrannt. Das erkennt man sehr gut in den Vorstellungsgesprächen:
Geisteswissenschaftler:
Kurze ja / nein Frage: 5 Minuten Ausführungen und trotzdem keine Entscheidung.
Fragte : Erklären sie die Lösung von xy einem Stadtrat: es werden hochwissenschaftliche Ausführungen gegeben. Adressatengerechtigkeit = 0.

Das zeigt sich dann meist auch in der Praxis. Einige merken es nicht, daß man sich in einer Behörde nicht nur mit Personen mit höchstem akademischen Grad unterhält.

Fazit : Das hat nichts damit zu tun, dass man sich intern keine Konkurrenten schaffen will (was interessiert einen Personaler ob ich einen TOP Naturwissenschaftler einstelle) sondern vielmehr ob sie von ihrer denkweise und dem Auftreten in einer Verwaltung passt. Besonders im Bereich der unteren Verwaltungsebenen. Auf ministerialer Ebene mag es anders aussehen.

Organisator

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #17 am: 09.12.2019 09:36 »

danke für deine Sachstandsschilderung. Dass ich meine Qualifikation nicht so sehr herausstellen soll, um nicht als überqualifiziert zu gelten (etwa bei Stellen, die nur nach E12 bewertet sind), wurde mir in einem Coaching auch bereits vermittelt (E13 oder E14 Stellen sind in meinem Bereich außerhalb der Hochschule rar).

Dennoch kommt in VG natürlich doch immer die Frage, warum ich mich mit meinen Qualifikationen auf diese Stelle bewerbe. Das beantworte ich dann mit echtem Interesse an den Aufgaben etc., aber vielleicht überzeuge ich da nicht wirklich.

Dass die wissenschaftliche Tätigkeit bei mir zu einer Charakterentwicklung führte, die letztlich darin resultiert, dass ich in der Verwaltung anecke bzw. als "problematisch" oder "anders" kommunikativ wahrgenommen werden, habe ich auch bereits vermutet (weil ich in einem anderen Kontext schon die Rückmeldung erhielt, dass ich doch arg wissenschaftlich rede, was als Arroganz ausgelegt wurde, obgleich ich nur einfach darlegen wollte, dass das von mir gesagte auf seriösen Studien basiert).

Na da ham wir Deinen Grund. Stellen unterhalb E 13 benötigen keinen wissenschaftlichen Hochschulabschluss und sind auch entsprechend ausgelegt. Eher gehobene praktische Tätigkeiten auf Bachelor-Niveau. Wenn Du denn im Bewerbungsgespräch wissenschaftlich eloquent rüberkommst, schießt Du über das Ziel hinaus.

was_guckst_du

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #18 am: 09.12.2019 09:37 »
...da liegt meist der Hase im Pfeffer...erhebliche Diskrepanz zwischen Selbst- u. Fremdwahrnehmung...

P.S.:
Ich persönlich kann oft nicht nachvollziehen, wie pauschal manche hier immer über Personaler herziehen (bin übrigens keiner) und unverfroren behaupten, das wären sowieso alles Deppen ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #19 am: 09.12.2019 10:42 »
P.S.:
Ich persönlich kann oft nicht nachvollziehen, wie pauschal manche hier immer über Personaler herziehen (bin übrigens keiner) und unverfroren behaupten, das wären sowieso alles Deppen ::)
Nö, alle nicht, aber leider ist meine persönliche Erfahrung die, dass die Mehrzahl leider ihren Job maximal befriedigend ausführen. Und ich habe keinen blassen Schimmer woran das liegt.

Spid

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #20 am: 09.12.2019 10:46 »
Eine Dominanz von Verwaltungsjuristen, die die Eigenheiten ihres eigentlichen Fachbereichs unzulässig in ihr Handeln und die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen AN und AG übertragen, dürfte erheblichen Anteil haben. Das fängt beim Begriff des Antrags an und endet dabei, daß im Verwaltungsrecht verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, während im zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

MrRossi

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #21 am: 09.12.2019 10:57 »
Eine Dominanz von Verwaltungsjuristen, die die Eigenheiten ihres eigentlichen Fachbereichs unzulässig in ihr Handeln und die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen AN und AG übertragen, dürfte erheblichen Anteil haben. Das fängt beim Begriff des Antrags an und endet dabei, daß im Verwaltungsrecht verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, während im zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Kurz, knackig, den Kern treffend!

JC83

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #22 am: 09.12.2019 13:30 »
...da liegt meist der Hase im Pfeffer...erhebliche Diskrepanz zwischen Selbst- u. Fremdwahrnehmung...

P.S.:
Ich persönlich kann oft nicht nachvollziehen, wie pauschal manche hier immer über Personaler herziehen (bin übrigens keiner) und unverfroren behaupten, das wären sowieso alles Deppen ::)

Bei uns gibt es gar keinen "Personaler".

Das wirken so viele Leute mit, dass hier der Nasenfaktor nur dann eine Rolle spielt, wenn die Ausschreibung entsprechend auf diesen einen Menschen abgestellt ist. Ansonsten ist da alles offen.

MrRossi

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #23 am: 09.12.2019 14:40 »
...da liegt meist der Hase im Pfeffer...erhebliche Diskrepanz zwischen Selbst- u. Fremdwahrnehmung...

P.S.:
Ich persönlich kann oft nicht nachvollziehen, wie pauschal manche hier immer über Personaler herziehen (bin übrigens keiner) und unverfroren behaupten, das wären sowieso alles Deppen ::)

Bei uns gibt es gar keinen "Personaler".


Das wirken so viele Leute mit, dass hier der Nasenfaktor nur dann eine Rolle spielt, wenn die Ausschreibung entsprechend auf diesen einen Menschen abgestellt ist. Ansonsten ist da alles offen.

Fehlt quasi nur noch das Fahndungsfoto....

JC83

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #24 am: 09.12.2019 15:17 »
...da liegt meist der Hase im Pfeffer...erhebliche Diskrepanz zwischen Selbst- u. Fremdwahrnehmung...

P.S.:
Ich persönlich kann oft nicht nachvollziehen, wie pauschal manche hier immer über Personaler herziehen (bin übrigens keiner) und unverfroren behaupten, das wären sowieso alles Deppen ::)

Bei uns gibt es gar keinen "Personaler".


Das wirken so viele Leute mit, dass hier der Nasenfaktor nur dann eine Rolle spielt, wenn die Ausschreibung entsprechend auf diesen einen Menschen abgestellt ist. Ansonsten ist da alles offen.

Fehlt quasi nur noch das Fahndungsfoto....

Wie meinst du das?

was_guckst_du

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #25 am: 09.12.2019 15:23 »
...er meint, man hätte auch das Bild des Wunschkandidaten in die Ausschreibung aufnehmen können....oder seinen Namen 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

JC83

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« Antwort #26 am: 10.12.2019 06:54 »
...er meint, man hätte auch das Bild des Wunschkandidaten in die Ausschreibung aufnehmen können....oder seinen Namen 8)

Wenn ich vorab einen geeigneten Menschen gefunden habe, warum ewig rumeiern und Gott und die Welt einladen und statt dessen durch entsprechende Anforderungen aussieben?

was_guckst_du

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« Antwort #27 am: 10.12.2019 06:59 »
...Art 33 GG...und ggfls. lokale Ausschreibungsrichtlinien...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

JC83

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #28 am: 10.12.2019 07:33 »
...Art 33 GG...und ggfls. lokale Ausschreibungsrichtlinien...

Danke, steht meinen Ausführungen nicht entgegen, sofern die Wunschperson die geforderten Anforderungen erfüllt.

Doraymefayzo

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Antw:Auswahlentscheidung: Was zählt wie viel
« Antwort #29 am: 10.12.2019 07:52 »
Nach meiner Erfahrung, ist es im ÖD wie in der freien Wirtschaft. Der ÖD hat da keine höheren/niedrigeren Ansprüche bei Vorstellungsgesprächen. Es ist immer ein Glücksspiel. Was den einen Personaler überzeugt, kann den anderen abschrecken.
Ich habe mir angewöhnt in einem VG sehr ehrlich zu sein. Also Dinge die in meinem Lebenslauf unschön gelaufen sind, bringe ich klar auf den Tisch. Nicht solche Sachen wie "wir haben uns im beiderseitigen Einvernehmen getrennt" sondern klipp und klar sagen, dass man mit dem Chef nicht konnte oder dass der AG unzufrieden war etc.