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Master Abschluss mit 60 ECTS
Wastelandwarrior:
Eine Master-Urkunde darf nach den einschlägigen Ordnungen nur ausgehändigt werden, wenn sichergestellt ist, dass zusammen mit dem Master-Studium insgesamt mindestens 300 ECTS (bzw. ein Äquivalent dafür) erworben wurden. Also müssten für die Zulassung zum Studium 240 ECTS "anerkannt" werden. Ich behaupte mal, selbst ein bekiffter Mitarbeiter einer Titelmühle wäre nicht derart dreist. Das Problem ist daher aus meiner Sicht nur ein theoretisches.
clarion:
Hallo,
der Studiengang an der HTW ist für ein Fernstudiengang geeignet. Und es ist ein Diplom(FH) Abschluss. Mit diesem Studiengang hätte ich auch keine Probleme, den Kandidaten zum gD zuzulassen. Aber den Studiengang wird Alfonso nicht meinen. Er sucht was Kleines, Schnelles. Wenn man mit 60 ETCS in den gD käme, wären ja all diejenigen schön blöd, die so ein Studium durchziehen
2strong:
--- Zitat von: AlfonsoSchmidt am 08.12.2019 17:48 ---Hallo 2Strong, nirgendwo ist leider beschrieben was genau die Anforderungen sind. Es heißt ja nur (vereinfacht ausgedrückt) mind. einen Bachelor (siehe Paragraph 13 BLV).
Ein abgespeckter Master mit 60 ECTS soll zu wenig sein? Tut mir Leid, dann sollen die Politiker mit „Fachkräftemabgel“ nicht in den hintern beißen !!!
--- End quote ---
Du fandest im falschen Unterabschnitt der BLV. Du absolvierst keinen Vorbereitungsdienst. Die für Deinen Fall einschlägigen Anforderungen ergeben sich eindeutig aus § 20 BLV.
Ein Master auf Basis von 60 ECTS ist keine abgespeckte Version sondern ein ganz regulärer, über jeden Zweifel erhabener Abschluss.
BStromberg:
Vereinfacht:
Laufbahnbefähigung gD (LG 2.1) mit Vorbereitungsdienst und grundständigem, einschlägigen Studium (klassischerweise an einer FHöV). In NRW z.B. hat der bachelor of laws gemessen am workload und der Modulübersicht einen Umfang von 180 Credits.
Da wird es selbst bei inhaltlicher Überschneidung nicht möglich sein, einen konsekutiven "Schmalspur-Master" mit lediglich 60 Credits Arbeitsumfang als Eintrittskarte für den g.D. in die Waagschale zu werfen; anderweitige akademische Studienleistungen werden regelmäßig ja nicht vorliegen.
Master ist eher (wie die Vorredner in Teilen angemerkt haben) eine on-top Qualifikation um auf 240 ECTS und mehr zu kommen, mit denen man dann ggf. seinen Hut in den Ring des hD bzw. der LG 2.2 werfen kann.
BStromberg:
--- Zitat von: 2strong am 10.12.2019 01:05 ---Ein Master auf Basis von 60 ECTS ist keine abgespeckte Version sondern ein ganz regulärer, über jeden Zweifel erhabener Abschluss.
--- End quote ---
Absolut.
Nur in diesem beschriebenen Fall halt nicht "das Mittel der Wahl", weil eben kein grundständiges sondern aufbauendes Studium, mit dem man i.R.d. Laufbahnbefähigung g.D. (LG 2.1) hat nicht wirklich was anfangen kann.
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