Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Tolles Forum!
Gerne, dafür ist es ja auch das Forum da...
WasDennNun, was meinst du genau mit "Ja, eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ist halt nicht so einfach umkehrbar."? Ist dieses Thema im TV näher definiert? Das würde mich ja interessieren, welchen Vorteil die sofortige, höhere Eingruppierung hat, im Vergleich zu Führung auf Probe bzw. Zulage - wenn es einen sog. Bestandschutz also doch nicht gibt. Die neue Stelle ist nicht befristet.
Spid hat es ja schon gesagt.
Hier mal in meiner Sprech: Wenn der AG dir dauerhaft Tätigkeiten (also nicht befristet zuweist, die zu einer höheren
oder niedrigeren EG führen, dann kann das nur einvernehmlich geschehen, da es nicht mit dem Direktionsrecht des AGs abgedeckt ist.
Eine Führung auf Probe, wäre das nicht, da könnte sie nach Ablauf der Zeit, dir eine Übertragung verwehren.
Wir machen das regelmäßig bei Personen, bei der wir uns halt nicht sicher sind ob sie passen, sowohl von Ihren Befähigungen, als auch ins Team (und natürlich, wenn es wg. Stufenlaufzeit günstiger für die MA ist)
Oder kennt ihr Führungskräfte im ÖD, die nicht bis zur Rente Führungskraft, und in entsprechender Entgeltgruppe, geblieben sind?
Ja, u.a. meiner einer. Allerdings weil ich oftmals meine AG gewechselt habe. Bin Pendler zwischen pW und öD, jetzt wieder öD. Im öD immer zwischen E13/E14 in der pW natürlich entsprechend anders bezahlt. Aber halt Inhalte und andere Faktoren stehts vor der Höhe der Bezahlung gewichtet, bei meiner Stellenauswahl.
Mein AG ist ein großer IT Dienstleister für den kommunalen Bereich - das zum Hintergrund. Vielleicht erklärt das auch die relativ hohe Eingruppierung, wenn ich das hier im Forum mit anderen Behörden, nicht IT, vergleiche... Neue Stelle ist Teamleiter von derzeit 10 MA. Einige sind auf E11 Stellen. Ob welche bereits E12 sind, weiß ich nicht.
Klingt fasst so, als ob dein AG nicht tarifgebunden ist, sondern nur angelehnt an TV zahlt. Das könnte dem AG ggfls. es eröffnen, dir deine bestehende Stufenlaufzeit (übertariflilch) anzurechnen.
oder @Spid