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Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
cabernet:
Hallo TVÖD Experten,
ich bin derzeit auf einer Stelle ohne Mitarbeiterführung und möchte mich intern nun auf eine mit Führungsposition in der IT bewerben. Heute bin ich auf einer E10/4 (VKA, Stufe 4 seit zwei Jahren) Stelle. Die neue Stelle ist mit E13 (VKA) ausgeschrieben.
Wird auch in diesem Fall die zurückgelegte Stufenlaufzeit NICHT angerechnet oder wird es hier anders behandelt?
Ich habe eigentlich gedacht, dass ich bei einer erfolgreichen Bewerbung sogar auf eine Stufenlaufzeitverkürzung verhandle und mit E13/5 eingestellt werde. Aber nun lese ich das mit der Höhergruppierung und befürchte, dass ich wieder am Anfang der Stufe 4 lande. :-\
Wie und unter welchen Voraussetzungen wird die Verkürzung gewährt? Vom Kollegen hatte ich erfahren, dass mindestens die Hälte der jetzigen Stufe erreicht sein muss, was bei mir der Fall wäre.
Vielen lieben Dank.
Spid:
Ist es eine Höhergruppierung oder eine Einstellung?
Lars73:
Es ist beim gleichen Arbeitgeber?
Man könnte über Führung auf Probe verhandeln und dann noch den Stufenaufstieg in der E10 abwarten und dann kommt man in die E13 Stufe 5.
Wenn es ein neuer Arbeitgeber ist, wäre es Stufe 1. Alles weitere ist Verhandlungssache.
Bastel:
--- Zitat von: cabernet am 10.12.2019 10:17 ---Ich habe eigentlich gedacht, dass ich bei einer erfolgreichen Bewerbung sogar auf eine Stufenlaufzeitverkürzung verhandle und mit E13/5 eingestellt werde. Aber nun lese ich das mit der Höhergruppierung und befürchte, dass ich wieder am Anfang der Stufe 4 lande. :-\
Wie und unter welchen Voraussetzungen wird die Verkürzung gewährt? Vom Kollegen hatte ich erfahren, dass mindestens die Hälte der jetzigen Stufe erreicht sein muss, was bei mir der Fall wäre.
Vielen lieben Dank.
--- End quote ---
Warum sollte man dir die Verkürzung gewähren?
Du fängst bei einer Höhergruppierung wieder bei 0 an, sollte aber bei diesem Gehaltssprung verkraftbar sein.
WasDennNun:
Nicht persönlich nehmen, aber wie man sieht ist ja auch die stufengleiche HG für einige Menschen ein Erniedrigung.
Im TV-L würdest du von deiner E10/4 in die E13/2 rutschen.
"mindestens die Hälte der jetzigen Stufe erreicht sein muss": dass ist eine selbstauferlegte Regel bei einige AGs.
Die sagen sich: Man kann ja nur eine die Leistung beurteilen, wenn man schon ausreichend Leistung erbracht hat, also mindestens 50% der Zeil in der Stufe muss vollbracht werden, damit man dann die Leistung beurteilen kann.
Und die Verkürzung der Stufe geht nur durch die überdurchschnittliche Leistung.
Deswegen: Der Weg, den Lars73 beschreibt ist der elegantere.
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