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Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
Spid:
Da der TE in seiner Sachverhaltsschilderung sowohl von Einstellung als auch von Höhergruppierung spricht, wäre es geboten, seine diesbezügliche Klarstellung abzuwarten, bevor man ins Blaue hinein rät.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 10.12.2019 11:14 ---Da der TE in seiner Sachverhaltsschilderung sowohl von Einstellung als auch von Höhergruppierung spricht, wäre es geboten, seine diesbezügliche Klarstellung abzuwarten, bevor man ins Blaue hinein rät.
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Kann man machen, muss man aber nicht. Ich finde es ok, wenn man mal ins hellblaue rein rät, da man Spass daran hat die fehlerhaften SV der TE zu interpretieren. Und wenn von intern und Höhergruppierung geredet wird, dann Gewichte ich das halt höher, als die möglicherweise fehlerhafte Bezeichnung eingestellt.
Davon ab, bleiben die Aussagen auch bei geklärter SV nicht ohne Inhalt für den Rest der Mitleser.
cabernet:
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.
Es ist der gleiche AG. Also ist es immer eine HG, auch bei Wahrnehmen einer anderen, neuen Stelle, und nicht nur der bisherigen, auf der man sitzt?
Ich habe mich auch gefragt, ob es eine HG oder eine quasi Neueinstellung sein könnte, wenn man den Arbeitsvertrag kündigt und gleichzeitig neuen abschließt. Ob das überhaupt machbar (und für mich sinnvoll/von Vorteil) oder nur eine Änderung möglich, weiß ich noch nicht. Aber ich vermute, dass auch bei einem anderen AG im ÖD die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt werden würde. Naja, ich müsste mich dann mit S4 wohl noch 4 statt 2 Jahre abfinden. 4 zu 5 ist bei E13 nun doch ein deutlicher Unterschied ... 8)
Der Tipp mit Führung auf Probe und Beibehaltung der E10 und Zulagen(?) als Gehaltsgleichstellung wie E13/4 finde ich nicht schlecht aber welche Nachteile hat sowas? Ist es nicht "sicherer" von Anfang an E13 zu haben und einen Bestandschutz zu genießen, falls innerhalb der 2 Jahre sich was ändern sollte (Führung entspricht nicht meinen Vorstellungen oder Gründe des AG, z. B. Umstrukturierung). Gibt es das überhaupt oder ist es ein Mythos in unserer Anstalt?? ::) Z. B. Wechsel von E13 Führungspos. auf eine E11 Stelle ohne Führungsaufgaben aber mit gleichem Gehalt wie E13??? Wenn überhaupt, dann nur wenn der AG es "anordnet" und nicht, wenn ich mich auf eine andere E11 Stelle bewerbe?
Bin gespannt, wie ihr mich nun des Besseren belehrt. :) Eigentlich habe ich nur mit einer Antwort, von Spid, gerechnet und bin über die zahlreichen Antworten überrascht und zugleich erfreut.
Spid:
Eine andere auszuübende Tätigkeit ist der Regelfall der Höhergruppierung. Stellen sind tariflich unbeachtlich.
Tariflich möglich ist es, die Stufenlaufzeit auf Null zu verkürzen - sowohl in der neuen wie auch der alten Entgeltgruppe. Die wenigsten AG wenden dieses Instrument überhaupt an.
Bei Führung auf Probe wechselt man bei Nichtbestehen wieder auf eine Tätigkeit der alten Entgeltgruppe. Das muß nicht die alte Tätigkeit sein. Für die Dauer der Führung auf Probe erhält man eine Zulage und verbleibt in der alten Entgeltgruppe.
WasDennNun:
--- Zitat von: cabernet am 10.12.2019 12:35 --- Aber ich vermute, dass auch bei einem anderen AG im ÖD die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt werden würde.
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Und die Stufe auf 1
--- Zitat ---Naja, ich müsste mich dann mit S4 wohl noch 4 statt 2 Jahre abfinden. 4 zu 5 ist bei E13 nun doch ein deutlicher Unterschied ... 8)
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Und von E10 auf E13 auch.
--- Zitat ---Der Tipp mit Führung auf Probe und Beibehaltung der E10 und Zulagen(?) als Gehaltsgleichstellung wie E13/4 finde ich nicht schlecht aber welche Nachteile hat sowas? Ist es nicht "sicherer" von Anfang an E13 zu haben und einen Bestandschutz zu genießen, falls innerhalb der 2 Jahre sich was ändern sollte (Führung entspricht nicht meinen Vorstellungen oder Gründe des AG, z. B. Umstrukturierung).
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Ja, eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ist halt nicht so einfach umkehrbar.
Ich würde es an deiner Stelle machen und nicht wegen 2 Jahre "Verlust" mich ärgern.
--- Zitat --- Gibt es das überhaupt oder ist es ein Mythos in unserer Anstalt?? ::) Z. B. Wechsel von E13 Führungspos. auf eine E11 Stelle ohne Führungsaufgaben aber mit gleichem Gehalt wie E13???
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So etwas ist tarifwidrig.
--- Zitat ---Wenn überhaupt, dann nur wenn der AG es "anordnet" und nicht, wenn ich mich auf eine andere E11 Stelle bewerbe?
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Er kann mWn, sofern er keine andere gleichwertige Tätigkeit hat, dir die niedrigere anbieten und wenn du sie nicht willst, dir halt kündigen.
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