Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?

<< < (3/5) > >>

cabernet:
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Tolles Forum!

WasDennNun, was meinst du genau mit "Ja, eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ist halt nicht so einfach umkehrbar."?
Ist dieses Thema im TV näher definiert? Das würde mich ja interessieren, welchen Vorteil die sofortige, höhere Eingruppierung hat, im Vergleich zu Führung auf Probe bzw. Zulage - wenn es einen sog. Bestandschutz also doch nicht gibt. Die neue Stelle ist nicht befristet. Oder kennt ihr Führungskräfte im ÖD, die nicht bis zur Rente Führungskraft, und in entsprechender Entgeltgruppe, geblieben sind?  ::)

Mein AG ist ein großer IT Dienstleister für den kommunalen Bereich - das zum Hintergrund. Vielleicht erklärt das auch die relativ hohe Eingruppierung, wenn ich das hier im Forum mit anderen Behörden, nicht IT, vergleiche...  :o Neue Stelle ist Teamleiter von derzeit 10 MA. Einige sind auf E11 Stellen. Ob welche bereits E12 sind, weiß ich nicht.

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin Deiner mindestens impliziten Zustimmung - oder einer Änderungskündigung.

WasDennNun:

--- Zitat von: cabernet am 10.12.2019 14:39 ---Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Tolles Forum!

--- End quote ---
Gerne, dafür ist es ja auch das Forum da...

--- Zitat ---WasDennNun, was meinst du genau mit "Ja, eine dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten ist halt nicht so einfach umkehrbar."? Ist dieses Thema im TV näher definiert? Das würde mich ja interessieren, welchen Vorteil die sofortige, höhere Eingruppierung hat, im Vergleich zu Führung auf Probe bzw. Zulage - wenn es einen sog. Bestandschutz also doch nicht gibt. Die neue Stelle ist nicht befristet.
--- End quote ---
Spid hat es ja schon gesagt.
Hier mal in meiner Sprech: Wenn der AG dir dauerhaft Tätigkeiten (also nicht befristet zuweist, die zu einer höheren oder niedrigeren EG führen, dann kann das nur einvernehmlich geschehen, da es nicht mit dem Direktionsrecht des AGs abgedeckt ist.
Eine Führung auf Probe, wäre das nicht, da könnte sie nach Ablauf der Zeit, dir eine Übertragung verwehren.
Wir machen das regelmäßig bei Personen, bei der wir uns halt nicht sicher sind ob sie passen, sowohl von Ihren Befähigungen, als auch ins Team (und natürlich, wenn es wg. Stufenlaufzeit günstiger für die MA ist)

--- Zitat ---Oder kennt ihr Führungskräfte im ÖD, die nicht bis zur Rente Führungskraft, und in entsprechender Entgeltgruppe, geblieben sind?  ::)

--- End quote ---
Ja, u.a. meiner einer. Allerdings weil ich oftmals meine AG gewechselt habe. Bin Pendler zwischen pW und öD, jetzt wieder öD. Im öD immer zwischen E13/E14 in der pW natürlich entsprechend anders bezahlt. Aber halt Inhalte und andere Faktoren stehts vor der Höhe der Bezahlung gewichtet, bei meiner Stellenauswahl.

--- Zitat ---Mein AG ist ein großer IT Dienstleister für den kommunalen Bereich - das zum Hintergrund. Vielleicht erklärt das auch die relativ hohe Eingruppierung, wenn ich das hier im Forum mit anderen Behörden, nicht IT, vergleiche...  :o Neue Stelle ist Teamleiter von derzeit 10 MA. Einige sind auf E11 Stellen. Ob welche bereits E12 sind, weiß ich nicht.

--- End quote ---
Klingt fasst so, als ob dein AG nicht tarifgebunden ist, sondern nur angelehnt an TV zahlt. Das könnte dem AG ggfls. es eröffnen, dir deine bestehende Stufenlaufzeit (übertariflilch) anzurechnen.
oder @Spid

superbraz:

--- Zitat von: Spid am 10.12.2019 12:46 ---Eine andere auszuübende Tätigkeit ist der Regelfall der Höhergruppierung. Stellen sind tariflich unbeachtlich.

--- End quote ---

Mir stellt sich eine Frage...
Da ich ja von Spid gelernt habe, dass man stets entsprechend seiner Tätigkeit eingruppiert ist, kann man doch nur im Zuge einer neuen Stelle hochgruppiert werden - oder wie soll das noch gehen?

Spid:
Stellen sind - wie bereits ausgeführt - tariflich unbeachtlich. Es kommt auf die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an. Im Regelfall der Höhergruppierung wird eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen. Es gibt aber sehr wohl weitere Fälle, z.B. die Erfüllung einer Voraussetzung in der Person, die vorher nicht erfüllt wurde, das Erreichen des Status des sonstigen Beschäftigten, das Erfüllen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version