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Bewerbung als Führungskraft - Höhergruppierung?
WasDennNun:
--- Zitat von: superbraz am 11.12.2019 07:30 ---
--- Zitat von: Spid am 10.12.2019 12:46 ---Eine andere auszuübende Tätigkeit ist der Regelfall der Höhergruppierung. Stellen sind tariflich unbeachtlich.
--- End quote ---
Mir stellt sich eine Frage...
Da ich ja von Spid gelernt habe, dass man stets entsprechend seiner Tätigkeit eingruppiert ist, kann man doch nur im Zuge einer neuen Stelle hochgruppiert werden - oder wie soll das noch gehen?
--- End quote ---
In dem einfach sich die Zeitanteile verschieben.
Oder neue Aufgaben übertragen werden.
Spid:
Also eine andere auszuübende Tätigkeit...
WasDennNun:
ohne Änderung an der Stelle, Sitzordnung oder Platzwahl.
Spid:
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß eine andere auszuübende Tätigkeit - also das, was Du schilderst - bereits Bestandteil meiner Ausführungen gestern Mittag und heute früh war.
WasDennNun:
Und ich habe es lediglich plakativer dargestellt, damit es möglicherweise für mehr Mitlesenden noch deutlich wird.
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