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Fehlende Rückzahlungsverpflichtung Verwaltungsfachwirt

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Spid:
Meine Einschätzung ist, daß von §5 Abs. 7 TV-L nicht zu Deinem Nachteil abgewichen werden kann, wenn der TV-L Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet. Mithin ist es egal, ob der AG das akzeptieren möchte.

Caesar42:
Vielen Dank... dann liege ich mit meiner Einschätzung zumindes nicht allein.

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