Autor Thema: [BY] Beihilfe bei Dienstherrnwechsel  (Read 4046 times)

muckI

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
[BY] Beihilfe bei Dienstherrnwechsel
« am: 10.12.2019 11:01 »
Hallo zusammen,

folgende Frage(n) zum Beihilferecht: Während des Beamtenverhältnisses bei Dienstherrn A bewilligte die Beihilfestelle eine längerwährende ambulante Behandlung. Noch während des Behandlungszeitraums ergibt sich die Möglichkeit eines Dienstherrnwechsels. Besteht der komplette Beihilfeanspruch weiterhin gegenüber der bisherigen Beihilfestelle oder geht dieser Anspruch ab dem Zeitpunkt des Dienstherrnwechsels auf die neue Beihilfestelle über? Muss die neue Beihilfestelle den bewilligten Anspruch gegen sich gelten lassen oder kann eine erneute Begutachtung angeordnet werden?

In einem Kommentar zum bayerischen Beihilferecht bin ich leider nicht fündig geworden. Da die Beihilfe bei Dienstherr A an eine Versicherung ausgelagert ist, gibt es auch keinen direkt greifbaren Ansprechpartner. Insofern hoffe ich auf kundige Forenteilnehmer und bin für Rückmeldungen sehr dankbar.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:[BY] Beihilfe bei Dienstherrnwechsel
« Antwort #1 am: 11.12.2019 12:39 »
Die Beihilfe hängt am Dienstherrn.