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Fristende
Jennsi:
Hallo,
hoffe, bin hier richtig und bekomme bitte entsprechende Antworten.
Ich habe mich in einer großen Bundesbehörde auf eine ausgeschriebene Stelle beworben.
Ich bin mit 70 % schwerbehindert.
Die geforderten Punkte aus der Stellenanzeige erfülle ich objektiv komplett. Ich bin demnach wohl kein offensichtlich ungeeigneter Bewerber.
Ich habe eine schriftliche Absage erhalten - datiert mit 23.10.2019. Zu einem Bewerbungsungespräch bin ich nicht eingeladen worden.
Jetzt habe ich gehört, dass man dagegegen vorgehen kann und sog. Entschädigungszahlung geltend machen kann. Das wohl innerhalb von zwei Monaten.
Jetzt die Frage, bis wann muss das Schreiben von mir bei der Behörde eingegangen sein? 23.12. oder 24.12.?
Dankeschön.
HG
Lars73:
Wenn Fristbeginn der 23.10. wäre, wäre das Fristende hier der 23.12. Entscheidend ist aber Zugang des Schreibens mit der Ablehnung als Fristbeginn. 24.12. wird in aller Regel keinen wirksamen Zugang erlauben. Zugang ist dann 27.12.
Aber es gibt ja keinen Grund bis zum letzten Moment zu warten.
Zu prüfen ist natürlich hinreichend klare Information über die Schwerbehinderung und ob das Auswahlverfahren nicht abgebrochen wurde. Sowie kritische Analyse der objektiven Voraussetzungen in der Ausschreibung. Da muss man dann Aufwand und Nutzen für die Durchsetzung eventueller rechte abschätzen. (Sowie die Frage ob man sich später noch erneut da bewerben will.)
was_guckst_du:
...und letztendlich müsste man die Forderung gerichtlich durchsetzen...da zahlt kein AG freiwillig...
Jennsi:
Ich bin auch am Überlegen, daher die Frage nach der Frst. Ist halt ne große Bundesbehörde, die immer, eigentlich regelmäßig, sucht. Wenn ich dann aber noch mind. einmal nicht eingeladen werden sollte, dann fällt die Überlegungsfrist vielleicht kürzer aus. ;-)
BStromberg:
--- Zitat von: Jennsi am 10.12.2019 14:10 ---Ich bin auch am Überlegen, daher die Frage nach der Frst. Ist halt ne große Bundesbehörde, die immer, eigentlich regelmäßig, sucht. Wenn ich dann aber noch mind. einmal nicht eingeladen werden sollte, dann fällt die Überlegungsfrist vielleicht kürzer aus. ;-)
--- End quote ---
Die Überlegungsfrist sollte sogar sehr kurz ausfallen.
Vorgangsmappe zuklappen, Mund abputzen und die Energie in Schlachten verlagern, die man eher gewinnen kann!
Wenn bei Behörde X nicht gerade Lieschen Müller oder Hein Blöd an der Tastatur sitzt, dann werden die bei Bedarf schon eine legitimierende Begründung aus dem Hut zaubern, warum genau so und nicht anders verfahren wurde.
Ich würde da keine Kraft für vergeuden wollen. Das Leben ist halt nicht immer fair. Traurig, aber wahr.
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