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Fristende

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The Witch:

--- Zitat von: Jennsi am 10.12.2019 12:09 ---Ich bin mit 70 % schwerbehindert.

Die geforderten Punkte aus der Stellenanzeige erfülle ich objektiv komplett. Ich bin demnach wohl kein offensichtlich ungeeigneter Bewerber.

Ich habe eine schriftliche Absage erhalten - datiert mit 23.10.2019. Zu einem Bewerbungsungespräch bin ich nicht eingeladen worden.
--- End quote ---

Das hast du hoffentlich nicht so in deine Bewerbung geschrieben. Denn dann hättest du bewiesen, dass du nicht einmal in eigener Sache einen Bescheid richtig verstanden hast. Der GdB wird nicht in Prozenten angegeben, es heißt einfach nur "GdB 70".

connyziege:
Ne, da steht im Anschreiben GdB 70. ;-)

Jennsi:
Nein. Ich habe meinen GdB im Lebenslauf erwähnt - ohne %!

dmmx:
Also m. W. haben die Arbeitgeber des ÖD die Pflicht, nicht klar ersichtlich völlig ungeeignete schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Ein Klage hätte bei zutreffender Sachverhaltsschilderung m.E. durchaus Erfolgsaussichten.

snagle:
Also die Erfolgsaussichten sehen da durchaus gut aus. Kannst ja mal nach Beschlüssen googeln. Da gibt es wohl einen Juristen mit Schwerbehinderung, der sich das Klagen gegen das nicht-Einladen zur Nebentätigkeit gemacht hat und sämtliche AG verklagt hat, mit Erfolg. Kann man auch ergoogeln.

Ich war vor ein paar >Monaten auch in der selben Lage und habe mich gegen eine klage entschieden, weil ich mir frei halten will mich dort nochmal zu bewerben und sich das auch rumspricht, also x, der bei dieser Kommune arbeitet kennt y, der bei einer anderen Kommune arbeitet usw.

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