Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Fristende
Philipp:
Such dir einen Anwalt und klage dagegen:
Zitat:
"Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern diese für eine ausgeschriebene Stelle fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind. Für die Privatwirtschaft gilt diese Pflicht nicht. Eine Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber kann aber auch hier zu Entschädigungsansprüchen führen."
§ 82 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)
Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass fachlich die Eignung offensichtlich vorhanden war.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Philipp am 13.12.2019 09:52 ---Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass fachlich die Eignung offensichtlich vorhanden war.
--- End quote ---
Da würde mich interessieren, ob es bereits eine Definition dazu gibt, was "fachlich nicht offensichtlich ungeeignet" bedeutet. Ob es da ausreicht, "die geforderten Punkte aus der Stellenanzeige" komplett zu erfüllen, wie der TE am Anfang des Threads meinte.
Nachweisen, dass jemand offensichtlich ungeeignet ist und deshalb nicht eingeladen werden musste, muss aber der Arbeitgeber, oder?
Philipp:
Hab jetzt alle Tabs wieder geschlossen - aber wenn man sich im Internet dazu informiert, bekommt man aus verschiedenen Urteilen die Info, dass dafür die Stellenbeschreibung maßgeblich ist. Über alles andere hat der Bewerber ja keinerlei Information.
inter omnes:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 13.12.2019 09:59 ---
Nachweisen, dass jemand offensichtlich ungeeignet ist und deshalb nicht eingeladen werden musste, muss aber der Arbeitgeber, oder?
--- End quote ---
So ist es.
werop:
Wie hoch kann denn eine Entschädigungszahlung ausfallen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version