Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt. Ich bin gelernter VFA und Betriebswirt, meine Personalabteilung meint das der Bachelor Betriebswirt nicht gleichzusetzen ist mit dem Angestelltenlehrgang 2. Ich sehe das persönlich zwar anders das vier Semester Vollzeit auf jeden fall mindestens gleichwertig mit einem 7 monatigen Weiterbildungslehrgang gleichzusetzen sind.
Aber das ist eine andere Sache: Jetzt zu folgendem Sachverhalt ich bin in einem Team von 12 Sachbearbeitern, alle erhalten die E 9b (einige 20 jährige Berufserfahrung, andere A2) und ich erhalte halt die E 9a. Ich mache zu hundert Prozent die selbe Tätigkeit, wir vertreten uns zu hundert Prozent ohne Einschränkungen. Meine Tätigkeitsbeschreibung ist genau die selbe wie bei allen andern. Ich halte das für ungerecht, ich mache genau das gleiche und man reitet hier auf dem nicht vorhandenen A2 herum weil ich ja nur "Betriebswirt" bin. Wenn ich die Tätigkeit dauerhaft ausübe ist es doch ein Indiz dafür das ich die Qualifikation habe oder nicht? Es müsste doch eine Art Gleichbehandlungsgrundsatz geben, selbe Tätigkeit, selbe Stellenbeschreibung= gleiche EG?
Eure Meinungen, wenn möglich mit Rechtsquellen? Danke euch