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Welche EG?

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Lio1896:
Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt. Ich bin gelernter VFA und Betriebswirt, meine Personalabteilung meint das der Bachelor Betriebswirt nicht gleichzusetzen ist mit dem Angestelltenlehrgang 2. Ich sehe das persönlich zwar anders das vier Semester Vollzeit auf jeden fall mindestens gleichwertig mit einem 7 monatigen Weiterbildungslehrgang gleichzusetzen sind.

Aber das ist eine andere Sache: Jetzt zu folgendem Sachverhalt ich bin in einem Team von 12 Sachbearbeitern, alle erhalten die E 9b (einige 20 jährige Berufserfahrung, andere A2) und ich erhalte halt die E 9a. Ich mache zu hundert Prozent die selbe Tätigkeit, wir vertreten uns zu hundert Prozent ohne Einschränkungen. Meine Tätigkeitsbeschreibung ist genau die selbe wie bei allen andern. Ich halte das für ungerecht, ich mache genau das gleiche und man reitet hier auf dem nicht vorhandenen A2 herum weil ich ja nur "Betriebswirt" bin. Wenn ich die Tätigkeit dauerhaft ausübe ist es doch ein Indiz dafür das ich die Qualifikation habe oder nicht? Es müsste doch eine Art Gleichbehandlungsgrundsatz geben, selbe Tätigkeit, selbe Stellenbeschreibung= gleiche EG?

Eure Meinungen, wenn möglich mit Rechtsquellen? Danke euch

Spid:
Nein.
Nein.

Für Deine beiden getätigten Annahmen gibt es keine Rechtsgrundlage.

Lio1896:
In der Personalabteilung sagt man mir das ich aufgrund meines Studiums überqualifiziert bin und der A2 nur ein berufsbegleitender Abschluss ist und als Dank erhalte ich weniger Gehalt als meine Kollegen? Also irgendwie passt das doch mal gar nicht zusammen.

Kann man nicht die persönlichen Vorrausetzungen der EG 9b damit begründen das ich Tätigkeit vollumfänglich ausübe? Wenn ich die E9a erhalte dann müsste ich doch irgendwelche Einschränkungen haben zur E9b weil ich ja irgendwas nicht kann?

Spid:
Es geht weder um Können noch um Fähigkeiten.

Um was für eine auszuübende Tätigkeit geht es? Welcher Teil/Abschnitt der EGO findet Anwendung? Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich?

Lio1896:
Sachbearbeiter SGB XII HLU/Grundsicherung und Asyl. Welcher Teil der EGO Anwendung findet weiß ich leider nicht, (wie bekomme ich das heraus?) ich weiß nur das alle EG 9b sind (zumindest in meinem Team) Sondersachbearbeitung wie Unterhalt usw. EG 9c.

Und die Frage zur Ausbildungspflicht verstehe ich leider nicht wirklich, ich bitte um kurze Erläuterung

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