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Jährliche Beurteilung zum Leistungsentgeld

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Amunsen:
Hallo Kollegen/innen,

bei der alljährlich wiederkehrenden Beurteilung zum Leistungsentgeld wurde ich und wie ich erfuhr etliche Kollegen/innen, in einigen Punkten zurückgestuft. Das Level wurde/sollte, meines Erachtens gedrückt werden. O-Ton des Vorgesetzten:"Es wurde einbißchen angeglichen"! Keine Begründung nichts! Ich war dermaßen perplex dass ich im ersten Moment, ohne Einwände unterschrieb. Unsere/meine Vermutung geht in die Richtung das es etwas mit der diesjährigen Auffstockung von 2,5 auf 3% des Gesamtbudget zu tun haben könnte, hat hier jemand Infos?
besten Dank

wedo:
nach TVÖD §18 ist ein Volumen von 2% vorgesehen. Wenn es bei euch zu einer Aufstockung kommt dann ist das eine Sache die der AG mit der AN-Vertretung in einer DV geregelt hat.

Wer wie bewertet wird ist immer eine Sache der Führungskraft und lieg in seinem ermessen.

Grüße

WeDo

MrRossi:
Wie zurückgestuft?

nichts_tun:
Für Beschwerden ist im Regelfall die betriebliche Kommission zuständig, § 18 Abs. 7 TVöD.

wedo:
In unserer DV ist geregelt, dass die betriebliche Kommission, nur Beschwerden behandelt, die sich aus der Systematik der Bewertung (Fehler im System) ergeben. Nicht aber die einzelne Bewertungen der Vorgesetzte.

Grüße

WeDo

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