E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?

Begonnen von emacs45, 12.12.2019 15:54

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emacs45

Hallo Zusammen,

kurz zu meiner Situation: Ich bin ausgebildeter Fachinformatiker (mit knapp über sechs Jahren "einschlägiger Berufserfahrung") und habe eine IT-Stellenausschreibung (E10) mit Anforderung:


  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Diplom/Bachelor/Master mit IT Bezug oder ähnliches MINT-Fach
oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/r Fachinformatiker/in, Informatikkauffrau/-mann oder IT-Systemkauffrau/-mann oder vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren

gesehen.

Nun zu meiner Frage: im Forum habe ich jetzt gelesen, dass die formale Hürde für E10 ein abgeschlossenes Studium sein muss. Wenn man jetzt mit sechs Jahren Berufserfahrung daherkommt, kann es dann sein, dass man niedriger eingruppiert wird (z.B. E9), obwohl das in der Stellenauschrebiung explizit erwähnt wird?

Zweite Frage:

Falls ich in E10 eingestellt werde, kann ich lt. TVÖD mit einschlägiger sechsjähriger Berufserfahrung in Stufe 4 eingestellt werden. Ist dies korrekt oder "muss" ich mich mit mindestens der Stufe 3 zufrieden geben, falls sie mich beim "Verhandlungsgespräch" runterhandeln möchten? Oder wie läuft es denn genau ab?

Danke für die Antworten im Voraus!

VG



Spid

Die Stellenausschreibung ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Sie definiert Voraussetzungen für die Einstellung. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Für die Eingruppierung maßgeblich ist die Entgeltordnung. Wird in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt und nicht erfüllt und ist auch kein sonstiger Beschäftigter, ist man in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

Anspruch besteht auf Einstellung in Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.

emacs45

Hi Spid,

danke für die schnelle Rückmeldung.

Das heißt dann für mich, ich werde in E9 eingestellt, falls ich kein "sonstiger Beschäftigter" bin. Das liegt aber im ermessen der Personalabteilung, ob ich als "sonstiger Beschäftigter" gelte oder nicht? Besser gefragt: Wie argumentiere ich am besten, dass ich als solches gelte? Die "Fähigkeiten" dazu hätte ich..

VG

Spid

Es gibt keine E9. Die nächstniedrigere Entgeltgruppe wäre die E9c.

In dieser Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H hat das BVA die Rechtsprechung des BAG zum "Sonstigen Beschäftigten" gut zusammengetragen. "Sonstiger Beschäftigter" ist man oder man ist es nicht, dem AG kommt lediglich eine Rechtsmeinung zu. Die Feststellung, ob ein TB "sonstiger Beschäftigter" ist oder nicht, ist einer gerichtlichen Entscheidung zugänglich. Das BAG geht davon aus, daß der "sonstige Beschäftigte" von den Tarifvertragsparteien als absolute Ausnahme vereinbart wurde, weshalb die Hürden entsprechend hoch sind.

emacs45

Zitat von: Spid in 12.12.2019 16:43
Es gibt keine E9. Die nächstniedrigere Entgeltgruppe wäre die E9c.

Ja meine ich ja ;-)

Zitat von: Spid in 12.12.2019 16:43

In dieser Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H hat das BVA die Rechtsprechung des BAG zum "Sonstigen Beschäftigten" gut zusammengetragen.

Danke für den Link, habe ihn auch bereits schon ergoogelt :-)

Naja Argumentationsgrundlagen für den "sonstigen Beschäftigten" gibts jetzt genug. Die Vorraussetzungen werden auch erfüllt. Werde ich jetzt beim Vorstellungsgespräch sehen, ob sie es ansprechen werden..

Aber warum besteht "nur" Anspruch auf Stufe 3, wenn ich sechsjährige Berufserfahrung somit auf Stufe 4 kommen müsste?

VG

Spid

Na, das ist doch schön. Die meisten Betroffenen täuschen sich nämlich erheblich hinsichtlich der Voraussetzungen, schließlich bedarf es nicht nur der Kenntnisse, sondern kumulativ auch der Erfahrungen in der gesamten möglichen Verwendungsbreite eines Erfüllers der Voraussetzung in der Person.

Lars73

Die tarifliche Anspruch ist maximal Stufe 3. Alles andere sind Kann-Vorschriften und da muss dann mit dem zukünftigen Arbeitgeber vor Vertragsunterschrift verhandelt werden.

emacs45

Zitat von: Spid in 12.12.2019 17:26
Die meisten Betroffenen täuschen sich nämlich erheblich hinsichtlich der Voraussetzungen, schließlich bedarf es nicht nur der Kenntnisse, sondern kumulativ auch der Erfahrungen in der gesamten möglichen Verwendungsbreite eines Erfüllers der Voraussetzung in der Person.

Na mehr als ein "Nein" können sie ja nicht sagen..

Meine Interpretation:

a. Du musst die Kenntnisse (=Fähigkeiten) erfüllen und "eine ähnlich gründliche Beherrschung eines   
entsprechend umfangreichen Wissensgebietes" besitzen.

b. Du musst die Erfahrungen erfüllen mit dem Faktor Zeit. z.B. sechsjährig.

c. eventuell ist diese Regelung für "sonstige Beschäftigte" nur gemacht, für Leute, die zwar studiert haben, aber in einem komplett anderen Fach.


@Lars73: Stufe 3 ist auch noch i.O.

Evtl. Liege ich ja falsch  ;D

VG


Spid

Zitat von: emacs45 in 12.12.2019 18:10
Zitat von: Spid in 12.12.2019 17:26
Die meisten Betroffenen täuschen sich nämlich erheblich hinsichtlich der Voraussetzungen, schließlich bedarf es nicht nur der Kenntnisse, sondern kumulativ auch der Erfahrungen in der gesamten möglichen Verwendungsbreite eines Erfüllers der Voraussetzung in der Person.

Na mehr als ein "Nein" können sie ja nicht sagen..

Meine Interpretation:

a. Du musst die Kenntnisse (=Fähigkeiten) erfüllen und "eine ähnlich gründliche Beherrschung eines   
entsprechend umfangreichen Wissensgebietes" besitzen.

b. Du musst die Erfahrungen erfüllen mit dem Faktor Zeit. z.B. sechsjährig.

c. eventuell ist diese Regelung für "sonstige Beschäftigte" nur gemacht, für Leute, die zwar studiert haben, aber in einem komplett anderen Fach.

Nein.

Zitat

@Lars73: Stufe 3 ist auch noch i.O.

Evtl. Liege ich ja falsch  ;D

VG

Ja.

emacs45

Okay. Also realistisch ist eine Einstellung in E9c mit Stufe 3. Kann man wenigstens, wenn man die Stufe 4 nicht bekommt, eine Verkürzung der 3 Jahre in Stufe 3 verhandeln?

Spid

Niemand hat eine Einschätzung dazu abgegeben, was realistisch sei. Es ging um den bestehenden Anspruch.

emacs45

Okay, was ist denn deine Einschätzung, wenn du dich mit der Materie auskennst und IT-Fachleute im öD Mangelware sind? Zumindest gibt es einige im gehobenen Dienst, die "nur" in die IT "reingerutscht" sind und auch sonst keine Ahnung haben von dem was sie tun...

Spid

Der gehobene Dienst ist eine Beamtenlaufbahn ohne jede Bedeutung für Tarifbeschäftigte.

Ob der AG zu einer höheren Stufe bereit ist, hängt davon ab, ob er für die konkrete Position Probleme hat oder sieht, sie anderweitig zu besetzen.

emacs45

... und die E10 ist unmöglich in deinen Augen?

Spid

Die Eingruppierung in E10 erfolgt, wenn Du sonstiger Beschäftigter bist. Du hast keine hinreichenden Angaben zu Fähigkeiten und Erfahrungen gemacht, um das zu beurteilen. Ich verweise erneut auf die Broschüre.