Hallo Spid,
einmal drüber geschlafen und ich verstehe jetzt deinen wichtigen Hinweis bzgl. "und entsprechender Tätigkeit". Das ist für unsere Berufsgruppe eine grundlegend neue "Denke" bzgl. der Eingruppierung, denn bis zum 31.12.19 noch werden wir entsprechend unserer Berufsausbildung (Physiotherapeut, Ergotherapeut... usw.) plus "als Lehrkräfte an entsprechenden Schulen eingesetzt" in EG 9b eingruppiert.
Ab 2020 ist die Tätigkeit ausschlaggebend und nicht mehr die Berufsausbildung, d.h. es genügt eben nicht nur, unsere (wissenschaftl. ) Hochschulausbildungen nachzuweisen, sondern auch, dass wir die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausüben, die diese wissenschaftl. Hochschulausbildung zwingend erfordert, soweit richtig?
Daran knüpft sich jetzt meine Frage an, w e r diese Bewertung erstmals vornimmt?! Das ist doch der AG?! Vergleicht der dann z.B. unsere Lehrtätigkeit mit vergleichbaren Lehrtätigkeiten anderer bereits eingruppierter Lehrenden, z.B. Berufsschullehrern? Oder w i e gehen AG da vor?