Es wird lediglich bei der Vergütung auf die "Entgeltgruppe 9" (damals gab es noch nicht die Unterteilung in a und b) "der jeweilis gültigen Entlohnungs- und Urlaubsrichtlinie des -Trägername-..." verwiesen. Hm...kein Bezug auf TVöD.
Praktisch erfolgte die Vergütung immer nach der aktuell gültigen Tariffassung TVöD Bund, alle Steigerungen wurden mitgegangen, Jahressonderzahlung gibt es analog TVöD genauso VWL. In Stellenanzeigen wirbt der Träger nach Vergütung in Anlehnung an TVöD. Die Urlaubsrichtlinie ist nicht wie im TVöD, die habe ich auch zur Vorlage, eine Entlohnugsrichtlinie aber noch nie gesehen.
Kann ich die zur Einsicht anfordern, bringt das was?
Oder kann ich meinen AG schriftlich bitten mir meine bisherige Stufenlaufzeit anzuerkennen?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mein AG dies mit dem Landkreis so ausgehandelt hat. Was wäre, wenn ich bereits Anfang des Jahres eine Stufe gestiegen wäre? Es geht mir ja nicht um das Geld, sondern um Anerkennung meiner Berufserfahrung. Und so empfinde ich den Tarifwechsel als Mogelpackung.