Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Situation: Ich bin seid dem 01.04.1990 bei der Bundewehrverwaltung als Arbeitnehmer.
Die EG : E9a wurde mir am 01.07.2006 zuerkannt.
Ab Mai 2014 wurde ich auf einen neuen Dienstposten (EG: E9a) mit neuer Tätigkeitsbeschreibung versetzt.
Die Tätigkeit führe ich als ISB =Informationssicheitsbeauftragte zu 50% und als Koordinator zu 50 % aus.
Tätigkeitsbeschreibung: In meine neue Tätigkeitsbeschreibung sind 50 % Tätigkeiten der EG: E11 als (IT-SiBe) IT- Sicherheitsbeauftragter (Neue Bezeichnung : ISB =Informationssicheitsbeauftragte) der Dienststelle ca. 480 Mitarbeiter aufgeführt.
Frage: Steht mir eine Höhergruppierung von EG: E9a nach E11 zu ?
Danke und Gruss