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Verlängerung der Stufenlaufzeit wegen Nichtberücksichtigung Elternzeit

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Pio77:
Hallo zusammen,

der Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass eine Prüfung ergeben hat, das meine aktuelle Stufenlaufzeit aufgrund einer zu frühen Höherstufung vor ein paar Jahren (wegen der Nichtberücksichtigung der Elternzeit (schädlichen Zeiten für den Stufenaufstieg)) nun entsprechend um die Monate (die ich damals in Elternzeit war)verlängert wird.
Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Spid:
Nicht nur möglich, es ist schlicht und ergreifend so.

Pio77:
Aber der TVÖD schreibt doch auch vor, dass man bspw. nach 2 Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 kommt und nicht nach 2 Jahren und 3 Monaten... Darf der Arbeitgeber aufgrund eines selbstverschuldeten Fehlers die Stufenlaufzeit von sich aus verlängern?

Spid:
Die Stufenlaufzeit wird nicht verlängert. Der AG korrigiert lediglich seine irrige Rechtsmeinung über Deine Stufe und erreichte Stufenlaufzeit.

Claud:
Die Elternzeit zählt also nicht als anzurechnende Zeiten mit? Bei mir lief es so weiter wie gehabt. War 2 Jahre in Elternzeit und stieg eine Stufe WÄHREND der Elternzeit höher. Es wurde alles so berechnet als wäre ich an meinem Arbeitsplatz.

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