Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verlängerung der Stufenlaufzeit wegen Nichtberücksichtigung Elternzeit
Lars73:
Soweit während der Elternzeit nicht in Teilzeit weiter gearbeitet wird läuft die Stufenlaufzeit nach TVöD nicht weiter.
Spid:
--- Zitat von: Claud am 29.12.2019 10:38 ---Die Elternzeit zählt also nicht als anzurechnende Zeiten mit? Bei mir lief es so weiter wie gehabt. War 2 Jahre in Elternzeit und stieg eine Stufe WÄHREND der Elternzeit höher. Es wurde alles so berechnet als wäre ich an meinem Arbeitsplatz.
--- End quote ---
§17 Abs. 3 Satz 2f. TVÖD ist doch absolut eindeutig. So sehr wir alle sicher Geschichten über AG hören, die bei simpelsten Tätigkeiten völlig versagen, sind eben diese Berichte über Vollversagerarbeitgeber nicht dazu geeignet, eine andere Normrealität zu schaffen als jene, die durch die tariflichen begründet werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: Claud am 29.12.2019 10:38 ---Die Elternzeit zählt also nicht als anzurechnende Zeiten mit? Bei mir lief es so weiter wie gehabt. War 2 Jahre in Elternzeit und stieg eine Stufe WÄHREND der Elternzeit höher. Es wurde alles so berechnet als wäre ich an meinem Arbeitsplatz.
--- End quote ---
Und hoffentlich liest dein AG nicht mit, denn das könnte er jederzeit korrigieren.
Claud:
Tja dann ist das so...im Allgemeinen hinterfragt man sowas ja nicht als Arbeitnehmer. Warum auch? Wenn dann irgendwann eine Rückstufung kommt, bin ich wenigstens drauf vorbereitet. ;) Ist ja wie es ist....
WasDennNun:
--- Zitat von: Claud am 30.12.2019 17:52 ---Tja dann ist das so...im Allgemeinen hinterfragt man sowas ja nicht als Arbeitnehmer. Warum auch?
--- End quote ---
Weil man ehrlich ist?
Und sich nicht ungerechtfertigt bereichert?
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