Liebes Forum,
gerne wollte ich einmal Euer Wissen bezüglich Wechseln im öffentlichen Dienst als tarifbeschäftigter Mitarbeiter anzapfen. Es handelt sich hierbei um eine Frage, die gerade in der Diskussion entstanden ist mit einem Freund, der sich im ÖD beworben hat:
Es wäre für uns interessant zu wissen, wie der Wechsel zwischen verschiedenen Bundesbehörden möglich ist. Uns ist klar, dass es einfacher wird, wenn sich die Behörde im gleichen Geschäftsbereich befindet. Aber was heißt das genau? Und wie verhält es sich, wenn es eben nicht so ist? Ab wann (Beschäftigungsdauer) kann man so etwas anregen?
Mein Freund fängt in einer Sicherheitsbehörde an und fragt sich daher, wie z.B. ein Wechsel zwischen Bundespolizei und dem BSI abläuft? Da er auch schon immer ein wenig auf weitere Dienste geschielt hatte, kam uns auch die Frage ob z.B. auch ein Wechsel zwischen z.B. BfV und BND möglich ist, ohne komplett über das ganze Bewerbungsverfahren gehen zu müssen?
In der freien Wirtschaft wäre so etwas ja durchaus sinnvoll und man liest vereinzelt ja auch im ÖD manchmal etwas über Personaltausch. Aber ob das auch für Tarifbeschäftigte gilt und, wie gesagt, wie es abläuft, ist uns nicht ganz klar.
Beste Grüße und vielen Dank für Eure Antworten!
Sandra