Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 16.12.2019 08:27 ---Der TE hat doch überhaupt nicht danach gefragt, ob oder wie er in eine höhere Stufe käme. Er fragte, ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handele.
--- End quote ---
Ups da habe ich wohl was falsches zwischen den Zeilen gelesen. :-[
Spid:
Wozu zwischen den Zeilen lesen? Als Wissenschaftler hat man doch gelernt, sein Erkenntnisinteresse klar zu formulieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 16.12.2019 08:37 ---Wozu zwischen den Zeilen lesen?
--- End quote ---
Weil es Spaß macht und oftmals Zeit spart.
Wastelandwarrior:
Es gibt diverse Promotionsprogramme, die zunächst 2 Jahre als Stipendium und dann 1 Jahr mit Arbeitsvertrag laufen. Das Problem damit ist -auch-, dass diese Konstrukte aus der Zeit vor der letzten WissZeitVG-Novelle stammen und ich würde das so nicht mehr machen. Mit dem Arbeitsvertrag von 1 Jahr ist alleine, außer in Jura und Medizin, nicht ausreichend Zeit für eine Promotion. Damit dürfte es schwierig werden, die "Angemessenheit" der Dauer zu begründen. Die Unis täten gut daran, freundlich zu sämtlichen Betroffenen zu sein.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 16.12.2019 09:53 --- Die Unis täten gut daran, freundlich zu sämtlichen Betroffenen zu sein.
--- End quote ---
und übertarifliche Regelungen ausüben.
Alternative: ich habe immer noch ein nettes Zubrot vom "Prof" erhalten, in dem ich Gutachten geschrieben habe und auch mal Werkverträge hatte.
oder aber mal bisserl was in den §40 reindengeln, damit Stipendien etc. anerkannt werden für förderliche Zeiten oder als einschlägige Zeiten (ohne Beruf)
aber da hat ver.di kein interesse und die AG sehen da wohl auch kein Handlungsbedarf, läuft ja trotzdem...... :-\
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