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Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten

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Spid:
Freundlichkeit ist kein tariflicher Regelungsgegenstand und auch ansonsten unbeachtlich.

Ferdinand0:
Okay. Hier wurde ja tatsächlich noch einiges geschrieben. Vielen Dank noch mal an alle beteiligten.

1. Verzeiht mir meinen Unmut über diese Thematik. Es ist ein wenig wie der Kampf gegen die Windmühle. Aber anscheinend wisst ihr es ja (teilweise) aus eigener Erfahrung.

2. Ich habe jetzt soweit verstanden, dass (egal wie ich es drehe und wende) KEINE einschlägige Berufserfahrung vorleigen kann (so unsinnig ich das auch finde). Aber so ist leider anscheinend die Definition. ALso macht es keinen Sinn dagegen anzukämpfen (vorerst).

3. Daher würde auch 16.2.6 (förderliche zeiten) greifen, oder? Weil hier wird auch wieder von "beruflichen Tätigkeiten" gesprochen. Da ich aber ja keinen arbeitsvertrag habe/hatte, wird mir dieses Wort "beruflich" wieder zum Verhängnis, richtig?

4. Somit bleieb (wie ja schon von eingien hier angesprochen) nur 16.5 (Zulage) übrig. Ich bäruchte also die Unterstützung von meinem Prof., am besten auch noch die Unterstützung von meinem Institu (sehr fraglich ob die sich auf dieses dünne Eis begeben) und dann muss ich auch noch auf einen überforderten Personaler hoffen.

Die Intension dieses Beitrag hier ist natürlich die Einstufung in eine höhere Stufe. So hat es zumidnest angefangen. Niemand sagt Nein zu mehr Geld (und Stufe 1 - Stufe 3 ist schon ein enormer Unterschied). Jedoch geht es mir mitlerweile schon mehr um die Anerkennung meiner Arbeit (und der meiner Mitstipendiaten). Es ist eine Sache, dass die Rechtssprechung so ist wie sie ist. Es ist jedoch eine andere zu hinterfragen, ob diese wirklich fair gestaltet ist. Vielleicht geht da ja in Zukunft irgendwas, wenn man laut genug lärm dagegen macht.

Spid:
Eine unentgeltliche Tätigkeit ist keine berufliche Tätigkeit, weil es ohne Erwerbscharakter an der berufsmäßigen Ausübung fehlt. Mithin kann es sich auch nicht um förderliche Zeiten handeln.

WasDennNun:

--- Zitat von: Ferdinand0 am 16.12.2019 13:21 ---Okay. Hier wurde ja tatsächlich noch einiges geschrieben. Vielen Dank noch mal an alle beteiligten.

1. Verzeiht mir meinen Unmut über diese Thematik. Es ist ein wenig wie der Kampf gegen die Windmühle. Aber anscheinend wisst ihr es ja (teilweise) aus eigener Erfahrung.

--- End quote ---
Deine Dünnhäutigkeit kann ich verstehen, und willkommen im echten Leben des öD.

--- Zitat ---2. Ich habe jetzt soweit verstanden, dass (egal wie ich es drehe und wende) KEINE einschlägige Berufserfahrung vorleigen kann (so unsinnig ich das auch finde). Aber so ist leider anscheinend die Definition. ALso macht es keinen Sinn dagegen anzukämpfen (vorerst).

3. Daher würde auch 16.2.6 (förderliche zeiten) greifen, oder? Weil hier wird auch wieder von "beruflichen Tätigkeiten" gesprochen. Da ich aber ja keinen arbeitsvertrag habe/hatte, wird mir dieses Wort "beruflich" wieder zum Verhängnis, richtig?
--- End quote ---
Genau, beides ist auf Beruf ausgerichtet, quasi eine Lücke zu den Tätigkeiten eines Forschers der nicht angestellt ist. Hier kämpft man mit stumpfen Waffen, da ist kein Blumentopf zu gewinnen, auch wenn einige über diesen Weg Geld bekommen haben, dann nur, weil die Personaler bewußt oder unbewußt was falsch gemacht haben.

--- Zitat ---4. Somit bleieb (wie ja schon von eingien hier angesprochen) nur 16.5 (Zulage) übrig. Ich bäruchte also die Unterstützung von meinem Prof., am besten auch noch die Unterstützung von meinem Institu (sehr fraglich ob die sich auf dieses dünne Eis begeben) und dann muss ich auch noch auf einen überforderten Personaler hoffen.

--- End quote ---
Mmmh ich sehe nur einen Beitragenden, der das als einzige tariflich möglichen Weg dargelegt hat.
Andere haben (tariflich) sinnbefreites von sich gegeben. Und ja auch bei den förderlichen zeiten würdest du die mithilfe deines Profs/Institut benötigen, denn nur die einschlägige Beruferfahrung ist ein tariflicher Anspruch, alles andere sind KANN Regelungen die der AG anwenden KANN und du KEINEN Anspruch darauf hast.

--- Zitat ---Die Intension dieses Beitrag hier ist natürlich die Einstufung in eine höhere Stufe. So hat es zumidnest angefangen. Niemand sagt Nein zu mehr Geld (und Stufe 1 - Stufe 3 ist schon ein enormer Unterschied). Jedoch geht es mir mitlerweile schon mehr um die Anerkennung meiner Arbeit (und der meiner Mitstipendiaten).
--- End quote ---
Kann ich sehr gut nachvollziehen, aber hier rate ich dir lege dir ein anderes Fell zu, denn Verwaltung ist da arg anderes gestrickt.

--- Zitat ---Es ist eine Sache, dass die Rechtssprechung so ist wie sie ist. Es ist jedoch eine andere zu hinterfragen, ob diese wirklich fair gestaltet ist. Vielleicht geht da ja in Zukunft irgendwas, wenn man laut genug lärm dagegen macht.

--- End quote ---
Es ist nicht die Rechtssprechung, so wie sie ist, sondern es handelt sich um ein Vertragswerk, welches die AG und die Mitarbeiter (vertreten durch die Gewerkschaften) so ausgehandelt haben. Fazit: Gewerkschaften haben versagt hier eine bessere Regelung zu erreichen. AG können durch die KANN Regelungen da Abhilfe schaffen.
Und einer der Gründe ist offensichtlich: WiMi haben keine Lobby! Sie sind nur ein paar Jahre da und dann wieder weg! Also sind diese MA den Gewerkschaften und AGs egal.
Sei dir darüber im klaren! 
Ansonsten kämpfe drum, fordere diese Stufe und ziehe die Konsequenz den Job abzulehnen, wenn du sie nicht bekommst.
Das sollte aber alles vor Vertragsabschluß passieren.


Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.12.2019 14:07 ---
--- Zitat ---2. Ich habe jetzt soweit verstanden, dass (egal wie ich es drehe und wende) KEINE einschlägige Berufserfahrung vorleigen kann (so unsinnig ich das auch finde). Aber so ist leider anscheinend die Definition. ALso macht es keinen Sinn dagegen anzukämpfen (vorerst).

3. Daher würde auch 16.2.6 (förderliche zeiten) greifen, oder? Weil hier wird auch wieder von "beruflichen Tätigkeiten" gesprochen. Da ich aber ja keinen arbeitsvertrag habe/hatte, wird mir dieses Wort "beruflich" wieder zum Verhängnis, richtig?
--- End quote ---
Genau, beides ist auf Beruf ausgerichtet, quasi eine Lücke zu den Tätigkeiten eines Forschers der nicht angestellt ist. Hier kämpft man mit stumpfen Waffen, da ist kein Blumentopf zu gewinnen, auch wenn einige über diesen Weg Geld bekommen haben, dann nur, weil die Personaler bewußt oder unbewußt was falsch gemacht haben.

--- End quote ---

Zwar bedarf beides einer beruflichen Tätigkeit, die Notwendigkeit einer abhängigen Beschäftigung ergibt sich jedoch nur bei der einschlägigen Berufserfahrung, für die explizit ein Arbeitsverhältnis gefordert ist. Für die förderliche Berufserfahrung ist hingegen kein Arbeitsverhältnis gefordert. Förderliche Zeiten können mithin auch solche Zeiten der Berufsausübung sein, die in einem Beamtenverhältnis oder in freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit zurückgelegt wurden.

Das ist übrigens eine Besonderheit des TV-L und des TV-H, die ganz bewußt so gestaltet worden ist. Im TVÖD kann einschlägige Berufserfahrung auch im Beamtenverhältnis oder in selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit erworben werden.

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