Aufbewahrungsfristen von Praktikanten im ÖD

Begonnen von Honigwabe, 15.12.2019 16:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Honigwabe

Hallo erstmal 🙋

Ich habe eine Frage bezüglich der Aufbewahrungsfristen von Personalunterlagen von Praktikanten.

Folgender Fall:
Im Zuge einer schulischen Ausbildung (nicht im ÖD) sind  Praktika erforderlich.

Azubi bewirbt sich hierfür beim ÖD und macht dort ein 3 monatiges Praktikum.
Da es das letzte Praktikum kurz vor der Prüfung war und der Azubi schon seinen Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft in der Tasche hatte, fiel die Bitte nach einem Praktikumszeugnis weg.

Nun könnte es für einen anvisierten Jobwechsel evtl. hilfreich sein, allerdings ist das Praktikum  8 Jahre her.

Ob es noch Unterlagen darüber gibt?

Bei uns im Büro werden z.B. bei Praktikanten nur dann Personalakten angelegt, deren Praktika vergütet werden.

Ansonsten werden  nur der Personalbogen+Bewerbungsunterlagen abgeheftet und nach 2 Jahren vernichtet.🤷

Euch schon mal vielen Dank! 🙂

Lars73

Das kann man pauschal nicht sagen. Ein Zeugnis wird nach 8 Jahren wohl niemand mehr ausstellen. Wenn man sehr nett ist vielleicht eine Praktikumsbescheinigung. Wobei ich mir kaum Vorstellen kann, dass ein Praktikum von drei Monaten während einer schulischen Ausbildung vor 8 Jahren wirlich jemanden interessiert.

Honigwabe

Zitat von: Lars73 in 15.12.2019 16:51
Das kann man pauschal nicht sagen. Ein Zeugnis wird nach 8 Jahren wohl niemand mehr ausstellen. Wenn man sehr nett ist vielleicht eine Praktikumsbescheinigung. Wobei ich mir kaum Vorstellen kann, dass ein Praktikum von drei Monaten während einer schulischen Ausbildung vor 8 Jahren wirlich jemanden interessiert.

Ob nun Interesse besteht oder nicht, steht ja auf einem ganz anderen Blatt😉
Verkehrt kann die Erwähnung, dass man die Abteilung kennengelernt hat, auf keinen Fall sein. Leider gibt es keine "Zeitzeugen" aus dieser Abteilung mehr, da Wechsel in die freie Wirtschaft oder Ruhestand.
Gleichzeitig möchte man sich mit einem Anruf in der Personalabteilung ja nun auch nicht unbedingt selber bloßstellen falls die Frage aufkommt, warum das Kümmern erst jetzt folgt! 🙈



Bastel

Nach 8 Jahren... Sorry das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Laemat

Zumindest die Verjährung nach BGB sollte man abwarten um etwaige Entschädigungsansprüche abwehren zu können.
Dann kommst es drauf an ob andere Gesetze die Aufbewahrungsfrist maßgeblich verlängern würden.

Honigwabe

Zitat von: Bastel in 16.12.2019 08:35
Nach 8 Jahren... Sorry das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Diese Antwort sagt alles über Dich aus ..

512BB

Zitat von: Honigwabe in 16.12.2019 18:51
Zitat von: Bastel in 16.12.2019 08:35
Nach 8 Jahren... Sorry das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Diese Antwort sagt alles über Dich aus ..

Und deine über dich! Aber das tat die Frage an sich schon!

clarion

Wir bewahren unsere Praktikanten immer drei Jahre auf. Wir stecken sie in Kiste platzieren die im Keller  ;D

Sorry das konnte ich mir nicht verkneifen.

Petar Tudzharov

Abgesehen von der Frage, was (noch dazu aus einem Praktikum) vor 8 Jahren gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen heute noch wert sind, spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob noch Unterlagen vorhanden sind.

Wenn es denn schon unbedingt zur Sprache gebracht werden werden soll, reicht es völlig aus, das Praktikum kurz (!!) in der Bewerbung bzw. im Vorstellungsgespräch zu thematisieren. Es wird schon niemand anzweifeln, geschweige denn Nachweise fordern.

TV-Ler

Zitat von: clarion in 17.12.2019 07:10
Wir bewahren unsere Praktikanten immer drei Jahre auf. Wir stecken sie in Kiste platzieren die im Keller  ;D
Eine ähnliche Antwort hatte ich beim lesen des Betreffs auch schon auf der Zunge ...  8)

nichts_tun

Zitat von: TV-Ler in 17.12.2019 08:08
Zitat von: clarion in 17.12.2019 07:10
Wir bewahren unsere Praktikanten immer drei Jahre auf. Wir stecken sie in Kiste platzieren die im Keller  ;D
Eine ähnliche Antwort hatte ich beim lesen des Betreffs auch schon auf der Zunge ...  8)

Same here.  ;D ;D