[NW] Reisekostenabrechnung nach Trennungsgeldverordnung für Beamte auf Probe.

Begonnen von Bochumer46, 15.12.2019 18:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bochumer46

Guten Abend,

Ich bin zur Zeit Beamter auf Probe und für 5 Monate zur Schule.

Mein Arbeitgeber rechnet meine Reisekosten gemäß Trennungsgeldverordnung NRW ab.
Da ich keine regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel nutzen kann, darf ich meinen privaten PKW nutzen.
Jetzt meine Frage:

Ich bekomme 0,22€ je km, in Paragraph 6 Abs. 1 steht jedoch ,,von der Anrechnung ist abzusehen, sofern ... die Entfernung zwischen Wohnung und bisheriger Dienststelle nicht mehr als 5 km beträgt."

Das ist bei mir der Fall, ich bin sonst zu Fuß zum Dienst gegangen, Luftlinie 1000m.

Kann ich nicht also doch 0,30€ je km Abrechnen?

Ich hoffe es ist verständlich auf was ich hinaus will und jemand kann mir beantworten ob ich im Recht bin.

Vielen Dank

Lars73

Nein. Bei der angeführten Regelung geht es um eine Anrechnung ausgehend von 0,22 €. Die hier also nicht erfolgt.