Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufeneingruppierung nach Höhergruppierung oder nur Garantiebetrag
der meister:
Liebe User,
meine Frage ist:
wenn man in E9a Stufe 6 ist, in welcher Erfahrungsstufe der E11 wird man dann eingruppiert?
Oder greift hier "nur" der Garantiebetrag?
Danke für Klarheit.
Spid:
Es gibt keine Erfahrungsstufen. Eine Höhergruppierung aus E9a/6 in E11 führt in die Stufe 4. Ein Anspruch auf den Garantiebetrag ergibt sich nicht.
der meister:
Vielen Dank, für die schnelle Antwort!
Ist dies klar definiert, oder gibt es dort Spielraum, wie z.B. E11 Stufe 3 + 180€ Garantiebetrag?
Entschuldige bitte diese Fragen, aber der Personalrat konnte mir da keine klare Auskunft geben.
Spid:
Das ist klar definiert in §17 Abs. 4 TV-L. Die Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird (und mindestens in Stufe 2, hier aber unbeachtlich). Dabei sind bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen die dazwischenliegenden Entgeltgruppen schrittweise zu berücksichtigen, also E9a/6->E9b/5->E10/4->E11/4. Der Garantiebetrag steht nur dann zu, wenn der Höhergruppierungsgewinn insgesamt (E11/4-E9a/6) kleiner als der Garantiebetrag wäre, was hier nicht der Fall ist.
der meister:
Vielen, vielen Dank, für die kompetente, schnelle Antwort.
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