Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufeneingruppierung nach Höhergruppierung oder nur Garantiebetrag
Maria1980:
Hallo, ich hoffe ich darf mich diesem Threat anschließen.
Ich werde von E6 Stufe 5 in E9a eingruppiert. Mir ist nun nicht ganz klar in welche Stufe ich mit E9a eingruppiert werde. Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen?
Würde ich dann in die E7 Stufe 4 eingruppiert werden? Wenn ja, dann würde ich doch den Garantiebetrag von 180 € nicht erreichen. Bekomme ich dann den Differenzbetrag?
Matzki:
E6/5->E7/4->E8/3->E9a/2.
Warum sollte das Entgelt der E7/4 für die Ermittlung des Garantiebetrags beachtlich sein?
Subtrahiere zur Ermittlung des Garantiebetrags dein bisheriges Entgelt der E6/5 vom Entgelt der E9a/2.
Maria1980:
Dann habe ich eine Differenz von 92,08 € brutto. Habe ich es jetzt falsch verstanden dass zu diesem errechneten Betrag noch die Differenz bis 180 € (Garantiebetrag) hinzukommt?
Ist für mich die erste Stufenerhöhung überhaupt und wurde damit noch nie konfrontiert, darum sorry für die evtl. doofen Fragen
Spid:
Nein, der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
Isie:
Rechtlich ja, praktisch nicht. In der Praxis wird der Restbetrag als Garantiebetrag gezahlt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version