Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufeneingruppierung nach Höhergruppierung oder nur Garantiebetrag
Spid:
Wie hier bereits ausgeführt
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg150886.html#msg150886
handelt der AG damit rechtswidrig. Der TB hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt und nicht irgendein Entgelt sowie auf eine korrekte Abrechnung.
Isie:
Das Entgelt bekommt er ja in richtiger Höhe. Eine dazu passende Abrechnung auch.
Das hätten die Tarifvertragsparteien auch praxisnäher formulieren können.
Sonst würde schließlich in der Gehaltsmitteilung eine falsche Entgeltgruppe oder ein nicht zur Entgeltgruppe passendes Entgelt stehen. Auch nicht schön und vermutlich auch rechtswidrig.
Spid:
Ich schrieb nicht „in der vereinbarten Höhe“, sondern „auf das vereinbarte Entgelt“. Die Tarifvertragsparteien hätten eine andere Regelung treffen können. Haben sie aber nicht, weshalb die vereinbarte gilt. Daraus ergibt sich das von mir ausgeführte. Eine Gehaltsmitteilung, die die tariflichen Regelungen korrekt abbildet, ist selbstverständlich nicht rechtswidrig.
Isie:
"Ergebnis richtig, Rechenweg falsch, 6, setzen“?
Spid:
Mit handfesten rechtlichen Folgen: dem TB steht aufgrund tariflicher Regelungen ein Garantiebetrag in bestimmter Höhe zu. Dieser Umstand ist einer Leistungsklage zugänglich.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version