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Arbeitsbefreiung ärztliche Behandlung
Lars73:
Man muss sich bemühen einen Termin ausserhalb der Arbeitszeit zu bekommen. Wenn dies nicht gelingt hat man Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Ob man 6 Wochen warten muss hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.
WasDennNun:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 19.12.2019 15:26 ---Der Kommentar von C/S/S/W macht mich etwas stutzig. Einerseits steht im §29 dass man freizustellen ist, wenn die Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss, aber der Kommentar sagt, dass die Behandlung außerhalb der Arbeitszeit erfolgen muss. Ja wie denn nun?
--- End quote ---
Wenn der Arzt dir bescheinigt, dass es nicht anders als um 11 Uhr zeitnah geht und aus medizinischer Sicht der
Termin in 6 Wochen nicht vertretbar ist, dann ist alles palletti.
Doraymefayzo:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.12.2019 16:37 ---Wenn der Arzt dir bescheinigt, dass es nicht anders als um 11 Uhr zeitnah geht und aus medizinischer Sicht der
Termin in 6 Wochen nicht vertretbar ist, dann ist alles palletti.
--- End quote ---
Danke :-)
Texter:
Ergänzungsfrage:
Ein AN hat eine tägliche Sollzeit von 6 Stunden und eine tägliche Kernzeit von 09:00 - 12:00 Uhr.
Inklusive Wegezeiten ist er von 09:00 - 12:00 Uhr beim Arzt. Die Behandlung musste auch während dieser Zeit erfolgen.
Am gleichen Tag arbeitet er noch von 13:00 - 18:00 Uhr. Der AG schreibt aber nur 6 Stunden auf dem Gleitkonto gut, da er der Auffassung ist, dass man durch Arbeitsbefreiung keine Pluseinheiten erwirtschaften kann.
Ist das so korrekt oder müssten 8 Stunden gutgeschrieben werden?
Spid:
Der TB war für den Arztbesuch bezahlt freizustellen. Sofern die Dienstvereinbarung zur Gleitzeit es dem TB ermöglicht, im Zeitfenster 13:00-18:00 Arbeitsleistung zu erbringen, hat er darüber hinaus 5 Arbeitsstunden geleistet.
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