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[BY] Von A7 auf A8
DJ91:
Hallo liebe Mitglieder,
leider kenne ich mich personalrechtlich nicht gut aus, deswegen würde ich meine Frage gerne an euch stellen.
Ich befinde mich seit November 2016 in A7. Meine aktuelle Stelle ist nach A9 bewertet.
Bei der letzten Beurteilung wurde ich mit 11 Punkten bewertet.
In meiner Behörde gibt es kein Punktesystem für Höhergruppierungen.
Ich habe nun also Anfang 2019 mündlich angefragt ob bzw. wann ich damit rechnen kann in A8 zu kommen.
Es hieß dann das es geprüft werden würde.
Im Juli diesen Jahres wurde mir dann mitgeteilt das es aktuell nicht möglich ist. Der genaue Wortlaut war "es ist schwierig". Mehr wurde mir auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt.
Habe ich beamtenrechtlich irgendeine Möglichkeit einen Antrag zu stellen um befördert zu werden oder bin ich auf den guten Willen meiner Vorgesetzten angewiesen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Skedee Wedee:
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nicht.
Beförderungen werden abhänig von Planstellen und nach dem im Artikel 33 II GG normierten Leistungsprinzip bzw. dem Prinzip der Bestenauslese vorgenommen. Vordergründig spielen daher die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eine entscheidende Rolle.
Meines Wissens gibt es bei Euch in Bayern bei der Beurteilung ein Spielraum von 1 bis 16 Punkte. 11 Punkte entsprechen somit 69 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl. Es kommt halt eben darauf an, wie die verbeamteten Kollegen auf Beförderungsämtern mit vergleichbaren Amt bewertet wurden und wie viele Planstellen zur Beförderung nach A8 letztendlich zur Verfügung stehen.
DJ91:
Danke für die schnelle Antwort.
Ich glaube es gibt keine weiteren Beamten im gleichen Amt wie ich. Laut dem letzten Kreishaushalt gibt es genau einen A7 Beamten (das bin wohl ich).
Skedee Wedee:
Unter Umständen steht keine Planstelle für die Ernennung nach A8 zur Verfügung. Sämtliche Planstellen sind im Proporz für die anderen Ämter benötigt worden. Klarheit bringt nur das Gespräch mit dem Personalamt.
heli:
Wenn die Stelle im Stellenplan (Teil des Haushaltsplans) als A7 ausgewiesen ist, wie kommst du zu der Aussage:
"Meine aktuelle Stelle ist nach A9 bewertet" ?
Sitzt du auf einer A7-Stelle ist eine Beförderung nicht möglich.
Sitzt du auf einer A9-Stelle kannst du befördert werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen (siehe Skedee Wedee) gegeben sind.
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