Autor Thema: Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?  (Read 2760 times)

Nucky

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Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« am: 17.12.2019 20:52 »
Guten Tag zusammen,

mir stellt sich derzeit eine arbeitsrechtliche Frage, für die ich im Internet noch keine Antwort gefunden habe.

Als ich zu meiner derzeitigen Arbeitsstelle (TV-L, Einrichtung einer Universität, Vollzeit) gewechselt habe, musste ich Spät- und Samstagsdiensten zustimmen (Spätdienst = einmal in der Woche bis 20 Uhr, Samstags ca. 6-8x im Jahr 10:30-16:00 Uhr). Dies wurde im 2-Jahres-Zeitvertrag auch schriftlich als Nebenabrede festgehalten. Man händigte mir auch eine Tätigkeitsbeschreibung aus, in der diese Dienste ebenfalls genannt werden.

Im Anschluss an den Zeitvertrag erhielt ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in welchem die Nebenabrede nicht eingetragen wurde. Es handelt sich also um einen Standard-Tarifvertrag des TV-L.

Es gibt eine Dienstvereinbarung, welche die Überstunden/Ausgleichszeiten für die Mitarbeiter regelt "welche zum Samstagsdienst eingeteilt sind". Zur Zeit sind dies, meine Person eingeschlossen, drei Personen; die restlichen Mitarbeiter sind nicht vertraglich verpflichtet.

Meine Frage ist nun, ob ich weiterhin verpflichtet bin diese Dienste zu leisten? Hat der Tarifvertrag Vorrang, der eine 5-Tage-Woche favorisiert? Oder die Tätigkeitsbeschreibung, die inhaltlich ansonsten längst überholt ist? Oder kann ich einfach sagen: "Ich mag das nicht mehr machen und der Vertrag zwingt mich nicht"?

Ich bin für hilfreiche Beiträge dankbar, besonders wenn sie in irgendeiner Form untermauert werden können.

Spid

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #1 am: 17.12.2019 21:00 »
Es bedarf keiner Nebenabrede. Der AG bestimmt die Lage der Arbeitszeit im Rahmen seines Direktionsrechts. Der Tarifvertrag bestimmt nichts anderes - im Gegenteil, sollte es sich um Überstunden handeln, begründet er sogar explizit Deine Verpflichtung zu diesen.

WasDennNun

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #2 am: 18.12.2019 07:56 »
Es gibt eine Dienstvereinbarung, welche die Überstunden/Ausgleichszeiten für die Mitarbeiter regelt "welche zum Samstagsdienst eingeteilt sind". Zur Zeit sind dies, meine Person eingeschlossen, drei Personen; die restlichen Mitarbeiter sind nicht vertraglich verpflichtet.
Du wolltest sagen, die restlichen sind nicht eingeteilt. Das kann aber der AG jederzeit machen(sein Direktionsrecht lässt das mEn zu), sofern es keine vertragliche Regelung bei denen gibt die besagt, dass sie Samstags nicht arbeiten müssen.

Nucky

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #3 am: 18.12.2019 16:41 »
Hallo und danke für die Antworten.

@WasDennNun: Ich habe diesen Punkt etwas vage formuliert, da die genaue Situation wohl nichts an meiner grundsätzlichen Lage ändert. Dadurch konnte es wohl ein wenig missverstanden werden.

Tatsächlich ist es 2/3 der Belegschaft untersagt diese Dienste zu leisten (jeder mit Entgeltgruppe 9 oder höher gilt als zu hochwertig für diese Arbeit), obwohl einige Personen gern teilnehmen würden. Der Rest sind Teilzeitkräfte, die nur Stunden an den Vormittagen haben oder aus sonstigen Gründen nachvollziehbar ausscheiden.

Es geht mir nicht darum, die anderen in diese Dienste hinein zu ziehen. Ich habe nur den fehlenden Passus im Vertrag bemerkt und überlegt, ob ich einen Vorteil für mich daraus ziehen könnte. Dass der Passus nur in den Verträgen von neu Eingestellten eingetragen ist, wurde von einer neuen Führungsperson veranlasst.

WasDennNun

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #4 am: 18.12.2019 17:05 »
Ich habe nur den fehlenden Passus im Vertrag bemerkt und überlegt, ob ich einen Vorteil für mich daraus ziehen könnte. Dass der Passus nur in den Verträgen von neu Eingestellten eingetragen ist, wurde von einer neuen Führungsperson veranlasst.
Und ist dir klar geworden, dass du da keinen Vorteil ziehen kannst?
Und der AG dich jederzeit verpflichten kann, diese Arbeit zu leisten, sofern es nicht vertraglich geregelt ist, dass du Spät und Samstags nicht arbeiten musst.

Nucky

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #5 am: 18.12.2019 17:16 »
Ja, ganz genau. Solange ich keinem Kollegen schade, ist etwas Egoismus sicher gestattet.

WasDennNun

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #6 am: 18.12.2019 18:12 »
Solange ich keinem Kollegen schade, ist etwas Egoismus sicher gestattet.
Mmmmh, macht mich stutzig.
Wenn du nicht Spät oder Samstag arbeiten willst, aber die anderen schon, dann kann man es ja auch entsprechend regeln. (Dienst tauschen etc. das sollte ja kein Ding sein, ohne vertragliches gedöns)
dann stellt sich ja nicht die Frage, ob dein AG dich verpflichten kann.

Wenn sie allerdings auch öfters Samstag frei haben wollen und "nur" durch deinen "Egoismus" es nicht können, weil du es dir vertraglich zusichern lässt, an diesen Zeiten nicht zu arbeiten, dann schadest du Ihnen nicht?

Nucky

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #7 am: 18.12.2019 18:39 »
Wir müssen jetzt nicht jedes Detail unserer Personalsituation diskutieren, wenn meine ursprüngliche Frage beantwortet ist.

Aber wenn es dich interessiert: Natürlich tauschen wir drei unsere Dienste bei Bedarf. Für die anderen ist weniger die Uhrzeit als die damit verbundene Tätigkeit untersagt, die sie gern zur Abwechslung zu ihren anderen Aufgaben stundenweise ausüben würden.

Nein, denn das würde den Druck auf den Arbeitgeber endlich mehr Personal einzustellen erhöhen und würde so sogar den anderen zugute kommen. Und für die Übergangszeit würden diese Dienste eingestellt, wäre also ebenfalls keine Mehrarbeit.

Wie gesagt, da wir meine rechtliche Verpflichtung geklärt haben, müssen wir nicht weiter auf meinem Egoismus, dessen ich mir durchaus bewusst bin und den ich nicht mit Ellenbogen durchsetze, herumreiten.

WasDennNun

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Antw:Tätigkeitsbeschreibung oder Vertrag?
« Antwort #8 am: 19.12.2019 06:52 »
Wie gesagt, da wir meine rechtliche Verpflichtung geklärt haben, müssen wir nicht weiter auf meinem Egoismus, dessen ich mir durchaus bewusst bin und den ich nicht mit Ellenbogen durchsetze, herumreiten.
Wollte auf nichts rumreiten, hat mich tatsächlich interessiert.
Und den Druck auf den AG zu erhöhen, um ein vernünftigen Personalstamm zu haben, ist immer gut.