Guten Tag zusammen,
mir stellt sich derzeit eine arbeitsrechtliche Frage, für die ich im Internet noch keine Antwort gefunden habe.
Als ich zu meiner derzeitigen Arbeitsstelle (TV-L, Einrichtung einer Universität, Vollzeit) gewechselt habe, musste ich Spät- und Samstagsdiensten zustimmen (Spätdienst = einmal in der Woche bis 20 Uhr, Samstags ca. 6-8x im Jahr 10:30-16:00 Uhr). Dies wurde im 2-Jahres-Zeitvertrag auch schriftlich als Nebenabrede festgehalten. Man händigte mir auch eine Tätigkeitsbeschreibung aus, in der diese Dienste ebenfalls genannt werden.
Im Anschluss an den Zeitvertrag erhielt ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in welchem die Nebenabrede nicht eingetragen wurde. Es handelt sich also um einen Standard-Tarifvertrag des TV-L.
Es gibt eine Dienstvereinbarung, welche die Überstunden/Ausgleichszeiten für die Mitarbeiter regelt "welche zum Samstagsdienst eingeteilt sind". Zur Zeit sind dies, meine Person eingeschlossen, drei Personen; die restlichen Mitarbeiter sind nicht vertraglich verpflichtet.
Meine Frage ist nun, ob ich weiterhin verpflichtet bin diese Dienste zu leisten? Hat der Tarifvertrag Vorrang, der eine 5-Tage-Woche favorisiert? Oder die Tätigkeitsbeschreibung, die inhaltlich ansonsten längst überholt ist? Oder kann ich einfach sagen: "Ich mag das nicht mehr machen und der Vertrag zwingt mich nicht"?
Ich bin für hilfreiche Beiträge dankbar, besonders wenn sie in irgendeiner Form untermauert werden können.