Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Hilfe !! Falsche Überleitung in die E9a (Arbeiterbereich)

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WasDennNun:

--- Zitat von: KingKong90 am 18.12.2019 16:44 ---Wieso beherrschen diese Damen bei der LBV ihren Job nicht?

--- End quote ---
Vielleicht unterliegen die einem Eingruppierungsirrtum und bekommen das Entgelt der EG2.

KingKong90:
EG2 wäre für die noch zu viel 😄

Spid:

--- Zitat von: KingKong90 am 18.12.2019 16:57 ---Ok danke, dann mache ich das morgen direkt.
Ich hatte den Fall glücklicherweise noch nicht, dehalb meine Frage:
Kostet mich das ganze erstmal Geld?

--- End quote ---

Nein, es sei denn, Du bedienst Dich eines Anwalts und hast keine Versicherung/Mitgliedschaft, die das abdeckt.

KingKong90:
Ok, habe keine Mitgliedschaft o.ä.
Ich versuche es dann erstmal ohne Anwalt.

Pseudonym:

--- Zitat von: Spid am 18.12.2019 16:37 ---Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes beim ArbG gegen die Aufrechnung durch den AG, Leistungsklage gerichtet auf die Zahlung des zustehenden Entgelts.

--- End quote ---

Ich bin da unerfahren: ist es wirklich so einfach? Man geht auf das ArbG und erzählt denen, der AG liegt bei der Gehaltsberechnung falsch und das alleine löst bereits einen Prozess aus, der den AG in extreme Schwierigkeiten bringt?

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