Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.
Eine Frage,
Wein ich jemand in E9a Stufe 5 habe, der eine höherwertige Tätigkeit als Vertretung im Krankheitsfall ausübt, bekommt dieser Mitarbeiter eine Zulage gemäß §14 i.V.m. §17 ABS.4 Satz 1 bis 3 Tv-L
Dementsprechend wäre die Zulage nur der Garantiebetrag da die E9b dann Stufe 4 wäre somit also eine Nullnummer?
Dementsprechend w-re der Garantiebetrag in Höhe von 180 EUR als Zulage auszuzahlen.
Langt hier ein Schreiben an die Beschäftigte oder muss der AV angepasst werden.
Gruß
Flo