Weiß jemand ob es prinzipiell möglich ist auf eine Teilzeitstelle (Stellenrest) verbeamtet zu werden in Bayern / Q4 ?
Das ist unmöglich da verfassungswidrig. Einer Verbeamtung in Teilzeit steht Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit § 34 BeamtStG und dem daraus abzuleitenden Ausschließlichkeitsprinzip entgegen:
Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.
Teilzeit kannst Du erst im Anschluss an die Verbeamtung auf voller Stelle nach Maßgabe der in Bayern gültigen Bestimmungen (Antragsteilzeit oder familienpolitische Teilzeit) beantragen.