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Höhergruppierung

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Prinzessin Leia:
Danke, für Deine fundierten Antworten, Spid. Was ich aber immer noch nicht richtig verstehe: Die Stelle wurde ab Juni 2019 als E6 eingestuft und ausgeschrieben, nach dem die Kollegin, die jetzt gewechselt ist, eine Stellenbewertung abgegeben hat. Die Stellen müssen ja jetzt also irgendwas hergeben, was jetzt E6 begründet, oder sehe ich das falsch? Wir machen alle die gleiche Arbeit. Wieso bleiben wir jetzt weiterin in E5? Kann ich dann Arbeiten verweigern, die E6 sind? (was auch immer das dann ist?)

Spid:
Wenn die auszuübende Tätigkeit in 2017 über einen Antrag auf Höhergruppierung zur Eingruppierung in E6 geführt hätte, sind es ja E6-Tätigkeiten. Wer keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hat, verbleibt bei unverändert auszuübender Tätigkeit in E5, hat aber eine auszuübende Tätigkeit der Wertigkeit E6. Der Verbleib in E5 ist die Folge der Entscheidung, keinen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.

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