Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?
Marc77:
Hallo zapuntel,
Ich als Betroffener (E9a Stufe 3 > Stufe 5) hab mich schon gut mit dem Thema beschäftigt und meine Nachzahlung im Dezember erhalten. Ich meine es liegt in diesem Fall an folgendes:
Die Übergangstabelle ist nur einmalig und nur für den Zeitpunkt 1.1.2019 maßgebend.
Zu diesem Zeitpunkt waren hier die vollen 4 Jahre noch nicht um. Daher zählt ab 1.1.19 die normale Laufzeit weiter. Somit wären es meine ich weitere 4 Jahre, bis die nächste Stufe dann erreicht wird.
Man darf also mit der Übergangstabelle NICHT bis 1.12.19 weiterrechnen.
Somit rutscht dein Mann nur von Stufe 3 in die Stufe 4 (wegen der Umstellung) mit bereits 4 angerechneten Jahren Wartezeit.
Grüße
Marc
Spid:
Nein.
Marc77:
Hallo Squid,
hilfreicher wäre es natürlich wenn auch eine Begründung zum "nein" folgen würde :-)
Trotzdem vielen Dank für die Eingebung.
Spid:
Das liegt doch auf der Hand: das ist Bullshit, weil es §29b Abs. 3 Satz 3 TVÜ-L widerspricht, wo explizit bestimmt ist, daß die Restzeit mitgenommen wird.
Marc77:
Ok ich hätte noch eine weitere Idee.
Von Stufe 4 zu 5 muss man insgesamt 5 Jahre warten.
Wenn die bereits gewarteten Jahre ab dem 1.1.19 weiter mit angerechnet werden (hier 4 Jahre und 1 Monat), dann wären es am 1.12.19 punktgenau 5 Jahre.
Da für die Angestellten aber immer 1 Monat rückwirkend gezahlt wird, könnte ich mir vorstellen, dass nun ab dem 1.1.20 die Stufe 5 erstmalig abgerechnet wird.
VG Marc
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