Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erhöhung in der E9.... haben die uns vergessen?

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Spid:
Da alle von Dir getätigten Prämissen falsch sind, kommt auch hier nur Bullshit herum. Die Stufenlaufzeit in Stufe 4 zum Erreichen der Stufe 5 beträgt 4 Jahre. Die Berechnung und Auszahlung des Entgelts ist in §25 TV-L, hier insbesondere Abs. 1 Satz 2 f., normiert, bei Stufenaufstieg ist der Anspruch auf das höhere Entgelt in §17 Abs. 1 TV-L geregelt.

zapuntel:
Hallo
Es wird die bereits zurückgelegte Zeit also schon mitgerechnet, hab ich das dann wohl schon richtig verstanden, oder?

Gut, mit den ganzen Paragraphen konnte ich jetzt nicht soviel anfangen, da werd ich mich nochmal einlesen.
Ich werd wohl mal mit unserer Personalabteilung sprechen mit müssen.

Zapuntel

Spid:
Natürlich:
--- Zitat von: Spid am 02.01.2020 15:07 ---Das liegt doch auf der Hand: das ist Bullshit, weil es §29b Abs. 3 Satz 3 TVÜ-L widerspricht, wo explizit bestimmt ist, daß die Restzeit mitgenommen wird.

--- End quote ---

zapuntel:
Also jetzt hab ichs gefunden, das müsste schon alles so stimmen. Krass, dann dauerts einfach sehr lange bzw. ist doch was auch falsch gelaufen.

Wir gehen nä Woche mal wie gesagt zur PA.

Lg zapuntel

Isie:

--- Zitat von: zapuntel am 28.12.2019 11:29 ---Er ist am 01.12.2015 in die E9 /3 (klein) eingestuft worden. Er müsste gemäss der Tabelle für die Umleitung eigentlich am 01.12.19 nach 4 Jahren in die neue E9 a Stufe 5 rutschen.

--- End quote ---
Das Ergebnis stimmt, aber der Weg dahin nicht. Die Überleitung findet zum 01.01.2019 statt. Zu diesem Zeitpunkt ist dein Mann in die 9a, Stufe 4 im 4. Jahr gekommen. Der weitere Stufenaufstieg richtet sich direkt nach TV-L und führt zum 01.12.19 in die Stufe 5.

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