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[Allg] freiwillig gesetzlich krankenversichert – Widerspruch Beitragsfestsetzung

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Wastelandwarrior:
Na das wird aber keine Werbung für die fwGKV für Beamte. Viele sind nebenbei Dozenten oder schreiben als Autor, die müssten dann dafür nicht nur Steuern zahlen (was sie tun) sondern auch KV-Beiträge ?? herzlichen Glückwunsch. Verluste machen die da nicht, sonst würden sie es nicht tun. Und mit 25 absehen, ob ich mit 45 ein paar Nebetätigkeiten habe, dann wäre ich Gott.  ;D

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 20.01.2020 14:39 ---Na das wird aber keine Werbung für die fwGKV für Beamte. Viele sind nebenbei Dozenten oder schreiben als Autor, die müssten dann dafür nicht nur Steuern zahlen (was sie tun) sondern auch KV-Beiträge ?? herzlichen Glückwunsch. Verluste machen die da nicht, sonst würden sie es nicht tun. Und mit 25 absehen, ob ich mit 45 ein paar Nebetätigkeiten habe, dann wäre ich Gott.  ;D

--- End quote ---

...Vielleicht legt mir meine KGV nun eine Strafzahlung wegen Antiwerbung auf, sodass ich nach einem horizontalen Verlustausgleich weniger Beiträge zahlen muss und wir uns dann hier nicht weiter die Köpfe wegen der Werbungskosten einhauen müssten... Ernsthaft: Es ist tatsächlich so, dass jeder eingenommene Euro als Einnahme berücksichtigt (im Sinne der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) und als Folge dann auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften veranlagt, also jeweils weiter betrachtet wird. Von daher sollte sich jeder gut überlegen, ob er sich freiwillig gesetzlich oder nicht lieber doch privat versichern will.

Generell - und damit vereinfacht, tatsächlich sind im Einzelfall der zu veranlagenden Einnahmen besondere Regelungen zu beachten - sieht der Vergleich wie folgt aus: Nehmen wir an, wir hätten drei Beitragszahler, die im Jahr über 100 Euro Einnahmen verfügen (100 deshalb, damit man eine prozentuale Vergleichsmöglichkeit hat; mit Blick auf die Realität wäre ein solcher Betrag natürlich unsinnig): 50 Euro aus ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, von der nach einer Gewinn- und Verlustrechnung 40 Euro Einkünfte übrigbleiben, und 50 Euro aus weiteren Einnahmen (sei es beispielsweise Kapital- oder Mieteinnahmen), von denen gleichfalls nach einer Gewinn- und Verlustrechnung 40 Euro Einkünfte übrigbleiben. Wie erfolgt nun - vereinfacht - die Veranlagung, welche KV-Kosten kommen also jeweils auf die drei zu?

a) ein gesetzlich Pflichtversicherter: Es werden die 50 Euro aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit mit 7,3 % (sowie hinzukommenden individuellen Zusatzbeiträgen) bemessen. Ein Verlustausgleich erfolgt nicht, sonstige Einnahmen werden nicht veranlagt. Am Ende zahlt er also 3,65 Euro KV-Beiträge.

b) ein freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger: Es werden jeweils 40 Euro aus seinen beiden Einnahmenarten als Einkünfte mit 14,6 % (sowie hinzukommenden individuellen Zusatzbeiträgen) bemessen. Am Ende zahlt er also 11,68 Euro an KV-Beiträgen.

c) ein freiwillig gesetzlich versicherter Beamte (so wie von meiner KV vorgenommen): Es werden die gesamte Alimentation von 50 Euro sowie 40 Euro Einkünfte aus den weiteren Einnahmen mit 14 % (sowie hinzukommenden individuellen Zusatzbeiträgen) bemessen. Am Ende zahlt er also 12,6 Euro an KV-Beiträgen.

Ich versuche nun zu begründen, dass c) nicht statthaft und auch für den Beamten analog b) (also die Berücksichtigung der Werbungskosten als negative Einnahme) anzuwenden wäre.

Insgesamt ist es aber so oder so genauso, wie Du schreibst: In jungen Jahren weiß man zumeist noch nicht, über welche weiteren Einnahmen man später verfügen wird - und von daher, aber auch weil eben der volle Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu entrichten ist, dürfte es finanziell für die allermeisten Beamten attraktiver sein und bleiben, sich privat zu versichern. Die finanzielle Attraktivität würde zugleich auch kaum steigen, wenn nun Werbungskosten als negative Einnahme eine Berücksichtigung fänden; denn die Werbungskosten haben zumeist keine riesige Dimension.

Mir geht es folglich weniger um die paar hundert Euro mehr oder weniger zu zahlenden KV-Beiträge - sondern eher um die Gleichbehandlung, und zwar natürlich auch mit Blick darauf, dass ich meine Beitragsbelastung als eher hoch empfinde und also kein allzu schlechtes Gewissen hätte, wenn meine KV auf ein paar hundert Euro meiner Beiträge verzichten müsste... Was nun draus wird, schau'n mer mal...

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