Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist
tina8879:
Guten Tag,
ich bin seit Juli im ÖD, die Probezeit ist bereits rum.
Der Vertrag ist bis 31.08.20 befristet.
Wenn ICH kündigen möchte, was für eine Frist habe ich?
Im Vertrag steht:
>>Für die Kündigung des gemäß $30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 u. 5 TV-L<<
Ich habe bereits gegoogelt und recherchiert, kann aber nichts 100%-iges finden.
Über sichere Angaben würde ich mich sehr freuen.
Grüße Tina
Spid:
Das steht doch expressis verbis in §30 Abs. 5 TV-L.
marco.berlin:
Und falls es besonders schnell gehen soll, empfehle ich mal ein Gespräch mit dem Dienstvorgesetzten und einem Personaler wegen eines Auflösungsvertrages.
Neffets69:
--- Zitat von: Spid am 02.01.2020 18:10 ---Das steht doch expressis verbis in §30 Abs. 5 TV-L.
--- End quote ---
Absoluta sententia expositore non indiget ::)
tina8879:
Danke an alle.
Meine Probezeit war 6 Wochen, demnach gehe ich von 4 Wochen KüFrist aus, was der Satz aussagt: Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgebervon insgesamt mehr als sechs Monaten - vier Wochen,
Was soll aber dieser Satz aussagen?
>> Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. <<
Ist das nur für den AG gedacht?
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