Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist

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Spid:
Er sagt aus, daß ein auf weniger als 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden kann.

Nein.

WasDennNun:

--- Zitat von: tina8879 am 04.01.2020 13:42 ---Meine Probezeit war 6 Wochen, demnach gehe ich von 4 Wochen KüFrist aus

--- End quote ---
Es gibt immer die bessere Alternative eines (einvernehmlichen) Aufhebungsvertrages.

Oder einfach Kündigen mit der Kündigungsfrist die man für richtig hält, der AG wird dich dann schon korrigieren und ggfls. Klagen, wenn du an deine Interpretation festhältst.

Zu befürchten hat man da idR nicht viel, muss man halt abwägen, ob man vertragsbrüchig werden möchte.

tina8879:
Danke

Hm, ein Aufhebungsvertrag setzt für mich persönlich voraus, daß ich eine Zusage für neuen Job habe. Diesen wiederum wird man nicht bekommen, wenn man nicht definitiv ein Startdatum nennen kann. "Drehen im Kreis" ;)

Das mit der ordentlichen Kündigung trifft ja zum Glück nicht auf mich zu. Wobei ich es schon extravagante Bedingungen nenne, anders, als in der "freien Wirtschaft"

Eine Frage noch - 4 Wochen zum Quartalsende???
Antworten bitte möglichst in deutsch, ned latein :)

Sorry wg. der Fragreien

tina8879:
Aah, hab´s gefunden.
4 Wochen zum Monatsende - ist das gleiche wie 1 Monat zum Monatsende...
So was von kompliziert...

Spid:
Nein, ist es nicht.

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