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Erfahrung mit Bewerber-Management im ÖD

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Jim:
Hallo zusammen,

ich wollte hier einfach mal eure Erfahrungen mit dem Bewerber-Management im ÖD erfragen. Ich selbst arbeite seit gut 7 Jahren im ÖD im Angestellten-Verhältnis (in bisher 5 unterschiedlichen Verwaltungen durch befristete Verträge). In all den Jahren habe ich mich oft bei Behörden beworben und festgestellt, dass auf das Bewerber-Management in vielen Behörden scheinbar kein allzu großer Wert gelegt wird.

Was ich damit meine, ist:

- Es erfolgt oft keine Eingangsbestätigung auf eine Bewerbung
- Es werden häufig Bewerbungen in ausgedruckter Form (postalisch) verlangt, auch wenn E-Mail-Bewerbungen gar nicht explizit ausgeschlossen waren
- Rückfragen, die per E-Mail an die in der Ausschreibung genannte Person geschickt werden, werden nicht beantwortet
- Versprechen, bis wann man nach dem VG eine Rückmeldung erhält, werden nicht eingehalten
- Absagen kommen erst, sobald die Stelle besetzt ist, wodurch es keine Möglichkeit der Konkurrentenklage mehr gibt

Ich habe im Studium selbst in einer Personalabteilung gearbeitet (im Automobilbereich), und da wurde auf die Serviceorientierung deutlich mehr Wert gelegt. Nun kann ich allein aus meiner persönlichen Erfahrung aber ja nicht generalisierend darauf schließen, dass es im ÖD immer so liefe, wie es meiner Erfahrung entspricht.

Vielleicht hatte ich einfach nur Pech. Daher meine Frage an euch: Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder ganz andere? Wenn die Erfahrungen ähnlich sind, woran kann das liegen? Hat der ÖD eine höhere Serviceorientierung in Folge hinreichender Bewerber-Zahlen einfach nicht nötig?

Doraymefayzo:
Hallo Jim,

einige der Punkte kann ich bestätigen.

Rückfragen wurden stellenweise nicht beantwortet.
Was die Rückmeldung betrifft, so hatte ich es, das mir gesagt wurde, dass ich in ca. 14 Tagen bescheid bekomme, die Absage kam dann aber nach 2 Tagen.

Das komischste was ich hatte war, das ich mich per Mail auf eine Stelle im ÖD beworben hatte und dann eine Absage per Post mit samt meiner ausgedruckten Bewerbung erhalten habe. Wenn ich ejtzt mal davon ausgehen das sich so 40-50 Leute da beworben haben und bei allen so vorgegangen wurde, war das Papierverschwendung par excellence.
Ich glaube das ist je nach Behörde/Amt etc. unterschiedlich. Einige sind da sehr gewissenhaft und andere ehr schlampig, unbeholfen oder was auch immer.
Was ich allerdings schlimmer finde, ist dass in einigen Ausschreibungen Voraussetzungen stehen, die dann doch nicht erforderlich sind (Beispielsweise Studium). Ebenso das anrechnen von Berufserfahrung. Bei der einnen Stelle wird es angerechnet, bei der anderen wird gesagt "nein, das ist nicht möglich" und das bei dem gleichen Tätigkeitsfeld. Da habe ich das Gefühl, dass die verantwortlichen Personaler die Paragraphen nicht so wirklich kennen oder "aktuelle" Änderungen ignorieren.

Spid:

--- Zitat von: Jim am 03.01.2020 10:18 ---
- Absagen kommen erst, sobald die Stelle besetzt ist, wodurch es keine Möglichkeit der Konkurrentenklage mehr gibt


--- End quote ---

Natürlich gibt es die. Wenn der AG durch sein Verhalten effektiven Rechtsschutz vereitelt, hat der Bewerber einen Anspruch auf Wiederherstellung des Bewerbungsverfahrens, auch wenn die Stelle bereits besetzt wurde.

was_guckst_du:
...der öffentliche Arbeitgeber hat vielfach immer noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt (liegt aber auch oft an den altgedienten "Platzhirschen", die Veränderungen einfach nicht mögen und in einem nach ihrer Auffassung bewährtem System festhängen)...

...auch mein Dienstherr hat das lange Zeit nicht eingesehen und brauchte auch erst ein paar gerichtliche Entscheidungen, um sein Ausschreibungs- und Einstellungssystem zu ändern..

...heute klappt es wunderbar...Bewerbungsverfahren ausschließlich online über Interamt....automatische Eingangsbestätigung...schnelle Terminierung von Vorstellungsgesprächen mit telefonischer Info unter Vorbehalt an den Erstplatzierten...schriftl. Absagen an die Übrigen...schriftl. Zusage an den eEstplatzierten erst nach Ablauf der möglichen Klagefrist...

totoughtotame:
Ich habe schon mehrfach die gleichen Erfahrungen gemacht, sowohl als Bewerber, als auch jemand, der in der Fachbehörde auf die Zuarbeit des Personalamts angewiesen war. Auch hier herrscht noch die Mentalität, dass mit Bewerbern die Straßen gepflastert sind und diese überhaupt froh sein können, wenn sie Antwort erhalten, respektive eingeladen werden. Dass hier Absagen nicht rausgehen, um Konkurrentenklagen zu umgehen, ist auch hier der Fall. Wichtig zu wissen ist aber, dass dies die Konkurrentenklage nicht unbegründet macht, sondern vielmehr, dass aus der fehlenden Möglichkeit die Stelle anders zu besetzen (Ämterstabilität) Schadensersatzansprüche erwachsen können.
Der heftigste Vorfall hier ist aber, dass ausgewählten Bewerbern die tarifvertraglich garantierte Erfahrungsstufe nicht zugebilligt und alle Neueinstellungen unabhängig von der Berufserfahrung in Stufe 1 eingestellt werden. Diejenigen Kandidaten, die bereits Erfahrungen mit dem öff-rechtl- Tarifsystem hatten, lassen sich das natürlich nicht gefallen. Veräppelt werden natürlich diejenigen, die noch nicht im ÖD beschäftigt gewesen sind, oder sich sonst nicht auskennen und dann im Nachhinein über Kollegen erfahren, dass sie viel zu schlecht bezahlt werden. Dann bleibt oft nur der Gang vor das Arbeitsgericht.

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