Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückforderung Zeitzuschläge und Überstundenzuschläge nach Überleitung EG9a
Laborratte:
Hallo. Eigentlich dachte ich seit den Tarifverhandlungen ganz gut informiert zu sein. Aber leider nein. Wir wurden vom Landesamt NRW angeschrieben, dass die Bemessungsgrenze für die Berechnung von Zeitzuschlägen und Überstundenentgelten sich durch den Tarifabschluss "VERRINGERT" hat. Und das haben die nun im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr 2019 zurückgefordert. In meinem Fall ca200 Euro brutto.
Begründung:
Zitat1
"Zeitzuschläge werden auf Basis der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet. Dies führt bei Beschäftigten in der neuen Entgeltgruppe 9a aufgrund der mit Wirkung vom 1.1.2019 neu "eingeschobenen" Stufe 3 zu einer Verringerung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zeitzuschläge. Die sich daraus ergebenden Minusbeträge für Januar bis September 2019 werden jedoch "NICHT" zurückgefordert, sondern durch eine Gegenbuchung (Nettoforderung ausbuchen) in gleicher Höhe ausgeglichen.Gleichwohl bitte ich Sie, sich darauf einzustellen, dass die Zeitzuschläge und Überstundenentgelte für ab dem Monat Oktober geleistete Arbeit (also ab dem Zahlmonat Dezember) künftig aufgrund der geringeren Bemessungsgrundlage ermittelt wird."
Also ich habe keine Gegenbuchung bekommen und mir wurden die ca.200Euro zurückgefordert.
Ich bin einfach nur geschockt.Von niedrigeren Zeitzuschlägen hat seit dem Tarifergebnis im März niemand was geschrieben.
Für nicht dienstpl. Überstunden bekommt man z.B. jetzt 2,10Euro anstatt wie bisher 5,87Euro pro Stunde.
Was hat Verdi da nur wieder gemacht. Verstehe das trotzdem nicht. Die alte Stufe 3 z.B. in der EG 9 war doch vom Betrag weniger als die EG9a Stufe 3.
Ich bin einfach nur baff. Weiß jemand hier ob das alles so richtig ist?
Spid:
Klar. Darauf hatte vor einiger Zeit schon jemand im Forum hingewiesen.
Novus:
Ist leider Praxis - die AG konnten sich da durchsetzen, bzw. haben die Gewerkschaften hier in den Verhandlungen nicht aufgepasst... -spid würde sie Unfähig nennen :)
Capo:
Ich hatte das schonmal erwähnt und war überrascht das es keinen Interessierte.
Die Berechnungsgrundlage für das Überstundenentgelt in der E9 ist die jeweilige Stufe max. aber die Stufe 4. Durch das dazwischenschieben entspricht aber die Stufe 4 in der E9a nicht mehr dem Entgelt der alten E9k4.Es sind ca. 10% weniger, nicht nur rückwirkend sondern dauerhaft. Bei den Zeitzuschlägen ist es max. die Stufe 3 daher dort auch die Nachforderungen.
Das Finanzministerium in Niedersachsen hat übrigens in seinen Durchführungshinweisen darauf hingewiesen das auf Grund von Härtefällen auf die Rückforderung verzichtet werden kann. In NRW scheint man das so nicht zu sehen. Übrigens durch das zwischenschieben brauche ich jetzt ein Jahr länger in die nächste Stufe. Weil von E9k4 nach E9k4+Zulage waren es 4 Jahre. Nun bin ich in die Stufe 5 gerutscht und brauche 5 Jahre.
Spid:
Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten hatte keine Stufe, die auf die Stufe 4 folgte.
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