Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Brückenteilzeit
BAT:
Dann würde ich es erst mal versuchen. Wie gesagt, bei uns ist der ständige Wechsel der wöchentlichen Arbeitszeit, gerade bei Teilzeitmodellen, kein Problem.
Aüg:
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.
(2) ...
(3) .......
(4) Während der Dauer der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer keine weitere Verringerung und keine Verlängerung seiner Arbeitszeit nach diesem Gesetz verlangen; § 9 findet keine Anwendung.
(5) Ein Arbeitnehmer, der nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach Absatz 1 zu seiner ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückgekehrt ist, kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verlangen.....
Fabs:
1. Wenn ich diese Brückenzeilzeit für 2 Jahre beantrage kann ich diese dann vor Ablauf verlängern bis ich auf die
5 Jahre komme, oder muß ich erst wieder eine bestimmte Zeit Vollzeit arbeiten?
Eine Verlängerung ist nicht möglich, du kannst eine befristete erneute Verringerung frühestens nach einem Jahr in Vollzeit wieder beantragen. (§9a Abs. 5 TzBfG)
2. Kann ich während der Brückenteilzeit wieder in Vollzeit wechseln wenn dies aus privaten Gründen erforderlich
wäre?
Nein, der Zeitraum wird im Voraus bestimmt. Eine frühzeitige Rückkehr wäre nur einvernehmlich möglich.
3. Wie oft kann eine solche Brückenteilzeit gemacht werden?
Kann mir kaum vorstellen das nach 5 Jahren eine bestimmte Zeit in Vollzeit gearbeitet werden muß und dann
wieder bis zu 5 Jahren Brückenteilzeit genommen werden kann.
Genau so ist es. 5 Jahre Teilzeit nach §9a TzBfG, anschließend ein Jahr Vollzeit und dann wieder 5 Jahre Teilzeit wären kein Problem.
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